Die Ermittlung der wirtschaftlich berechtigten Person nach den Bestimmungen der liechtensteinischen Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäsche
- Originalsprache: Deutsch
- ZFSBand 2017
- Liechtenstein aktuell, 2298 Wörter
- Seiten 12 -16
- https://doi.org/10.33196/zfs201701001201
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Die Meldungen über die in Liechtenstein befindlichen Finanzvermögen im Rahmen des Automatischen Informationsaustausch Abkommens FL-EU werden ausschliesslich auf Basis der in Liechtenstein geltenden Regelungen der Sorgfaltspflichtgesetzgebung erfolgen. Die nationalen steuerlichen Zurechnungsregelungen der Ansässigkeitsstaaten werden nur subsidiär im Rahmen der tatsächlichen Überprüfung durch die nationalen Finanzverwaltungen zur Anwendung gelangen. Aus diesem Grund kommt der Frage, welche Person in der Sorgfaltspflichtdokumentation der meldenden Finanzinstitute als wirtschaftlich berechtigt klassifiziert, steuerlich eine massgebliche Bedeutung zu.
- Hosp, Thomas
- Moosbrugger, Martin
- Gesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen
- Sorgfaltspflichtgesetz
- Stiftungen
- wirtschaftlich berechtigte Person
- SPG
- AIA-Gesetz
- ZFS 2017, 12
- SPV
- Sorgfaltspflichtverordnung
- beherrschende Person