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EuGH: „Post Danmark II“ – Rabattsysteme von Marktbeherrschern bleiben ein Balanceakt

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
OEZKBand 2015
Inhalt:
Entscheidung
Umfang:
3955 Wörter, Seiten 213-219

30,00 €

inkl MwSt

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Bei der Beurteilung, ob ein von einem Unternehmen in beherrschender Stellung angewandtes Rabattsystem wie das im Ausgangsverfahren in Rede stehende geeignet ist, auf dem Markt eine gegen Art 102 AEUV verstoßende Verdrängungswirkung zu entfalten, sind sämtliche Umstände, insbesondere die Kriterien und Modalitäten der Rabattgewährung, der Umfang der beherrschenden Stellung des betreffenden Unternehmens und die besonderen Wettbewerbsbedingungen auf dem relevanten Markt zu prüfen. Dass dieses Rabattsystem die Mehrheit der Kunden auf dem Markt erfasst, kann einen nützlichen Hinweis auf den Umfang dieser Praxis und ihre Auswirkungen auf den Markt darstellen, der die Wahrscheinlichkeit einer wettbewerbswidrigen Verdrängungswirkung erhöhen kann.

Die Anwendung des Kriteriums des „ebenso leistungsfähigen Wettbewerbers“ stellt keine notwendige Voraussetzung dar, um den missbräuchlichen Charakter eines Rabattsystems im Hinblick auf Art 102 AEUV festzustellen. In einem Fall wie dem des Ausgangsverfahrens ist die Anwendung des Kriteriums des „ebenso leistungsfähigen Wettbewerbers“ nicht sachgerecht.

Art 102 AEUV ist dahin auszulegen, dass die wettbewerbsschädigende Wirkung eines von einem Unternehmen in beherrschender Stellung angewandten Rabattsystems wie des im Ausgangsverfahren in Rede stehenden in den Anwendungsbereich dieser Vorschrift fällt, wenn sie wahrscheinlich ist, ohne dass nachgewiesen werden müsste, dass sie schwerwiegend oder bedeutend ist.

  • Innerhofer, Isabelle
  • Raab, Christoph
  • Postdienstleistungen
  • Monopolstellung eines ehemaligen staatlichen Unternehmens auf einem bedeutsamen Teil des Marktes
  • Kartell- und Wettbewerbsrecht
  • Keine Spürbarkeits- oder De-minimis-Schwelle
  • Test des ebenso leistungsfähigen Wettbewerbers (‚As-efficient-competitor‘-Test).
  • EuGH, 06.10.2015, C-23/14, „Post Danmark II“
  • Verdrängungswirkung
  • OEZK 2015, 213
  • Art 367 AEUV
  • Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Art 102 AEUV)
  • Rabattsystem
  • Art 102 AEUV

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