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EuGH: Rechtsmittel – Wettbewerb – Staatliche Beihilfen – Für rechtswidrig und mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärte Beihilfe – Beihilfe, die der Versicherungsgruppe Grazer Wechselseitige (GRAWE) im Rahmen der Privatisi...

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BRZBand 5
Inhalt:
Entscheidung
Umfang:
5771 Wörter, Seiten 193-201

30,00 €

inkl MwSt

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Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen.

Das Land Burgenland, die Grazer Wechselseitige Versicherung AG und die Republik Österreich tragen die Kosten.

Die Bundesrepublik Deutschland trägt ihre eigenen Kosten.

  • Egger, Alexander
  • Besonderes Verwaltungsrecht
  • EuGH, 24.10.2013, Verb Rs C-214/12 PC-215/12 PC-223/12 P, Land Burgenland, Grazer Wechselseitige Versicherung AG, Republik Österreich / Europäische Kommission
  • Vergaberecht
  • BRZ 2013, 193

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