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Edelhauser, Christiane/​Gaubinger, Katrin

Geplante Neuerungen im Kontenregister- und Konteneinschaugesetz – KontRegG, kritische Analyse des Ministerialentwurfs zur KontRegG-Novelle

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Der vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) Ende Juni 2020 ausgesandte Begutachtungsentwurf zur Novelle des KontRegG erweitert ua in Umsetzung des durch die 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie neu eingefügten Art 32a die Zweckbestimmungen des Kontenregisters, die meldepflichtigen Daten sowie den Kreis der meldepflichtigen Institute und der (inter-)nationalen Behörden, die Einsicht in das bzw Auskunft aus dem Kontenregister erhalten können. Künftig sollen bestimmte Kreditkonten, Zahlungskonten von Zahlungsdienstleistern und Schließfächer (Safes) bei Kreditinstituten und gewerblichen Schließfachanbietern unter die laufenden Meldepflichten fallen. Der Rechtsschutz von Kontoinhabern bei Kontenregisterabfragen und bei einer Konteneinschau durch die Abgabenbehörden vor oder im Zuge von Außenprüfungen im Verfahren zur Veranlagung der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer soll laut dem Entwurf bedenklich eingeschränkt werden.

  • Gaubinger, Katrin
  • Edelhauser, Christiane
  • JEV 2020, 96

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