Der vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) Ende Juni 2020 ausgesandte Begutachtungsentwurf zur Novelle des KontRegG erweitert ua in Umsetzung des durch die 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie neu eingefügten Art 32a die Zweckbestimmungen des Kontenregisters, die meldepflichtigen Daten sowie den Kreis der meldepflichtigen Institute und der (inter-)nationalen Behörden, die Einsicht in das bzw Auskunft aus dem Kontenregister erhalten können. Künftig sollen bestimmte Kreditkonten, Zahlungskonten von Zahlungsdienstleistern und Schließfächer (Safes) bei Kreditinstituten und gewerblichen Schließfachanbietern unter die laufenden Meldepflichten fallen. Der Rechtsschutz von Kontoinhabern bei Kontenregisterabfragen und bei einer Konteneinschau durch die Abgabenbehörden vor oder im Zuge von Außenprüfungen im Verfahren zur Veranlagung der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer soll laut dem Entwurf bedenklich eingeschränkt werden.
Heft 3, September 2020, Band 2020
- ISSN Online:
- 2708-8677
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Inhalt der Ausgabe
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S. 93 - 93, Editorial
Michael Petritz / Sabine Urnik -
S. 96 - 103, Fachbeitrag
Katrin Gaubinger / Christiane Edelhauser -
S. 104 - 112, Fachbeitrag
Christiane EdelhauserDie seit 2018 geltenden Sorgfalts- und Meldepflichten der unter das WiEReG fallenden Rechtsträger wurden aufgrund der Umsetzung der 5. EU Geldwäsche-Richtlinie im Rahmen des EU-FinAnpG 2019 erheblich ausgeweitet, was insbesondere familiengeführte in- und ausländische Unternehmensgruppen und Stiftungen/Trusts mit Beteiligungsgesellschaften im Inland vor erhebliche Herausforderungen stellt. Die Kenntnis, das Verständnis und die Compliance mit den neuen Transparenzgebote/n ist für rechtliche und wirtschaftliche Eigentümer aktuell alternativlos, wenn ihre Tochterunternehmen in Österreich diese neuen Rechtspflichten ohne finanzstrafrechtliches Risiko erfüllen sollen.
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S. 113 - 119, Fachbeitrag
Alexander Peschetz / Katharina PeschetzDas Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz brachte für Privatstiftungen eine ganze Reihe von Nachteilen, beginnend mit einer neuen Meldepflicht, die zur Offenlegung sämtlicher Begünstiger führt, bis hin zu einer Verpflichtung alle für die Ermittlung der wirtschaftlichen Eigentümer relevanten Unterlagen an Tochterunternehmen zu übermitteln. In dem vorliegenden Beitrag soll nun untersucht werden, ob durch die Möglichkeit, die für die Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer erforderlichen Dokumente in Form eines Compliance-Packages an das Register der wirtschaften Eigentümer zu übermitteln, sich letztendlich für Privatstiftungen auch noch Vorteile ergeben können.
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S. 120 - 128, Fachbeitrag
Viktoria KrausDieser Beitrag behandelt die wesentlichen steuerlichen Entscheidungen der letzten Jahre von BFG und VwGH und soll sowohl dem Stiftungssteuerexperten, als auch dem Stiftungspraktiker einen Überblick über die Folgen dieser Entscheidungen bieten.
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S. 129 - 132, Rechtsprechung – Erbrecht
Helga Sprohar-Heimlich -
S. 133 - 134, Rechtsprechung – Erbrecht
Helga Sprohar-Heimlich -
S. 134 - 136, Rechtsprechung – Erbrecht
Helga Sprohar-Heimlich -
S. 136 - 140, Rechtsprechung – Erbrecht
Helga Sprohar-Heimlich