Seit dem 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz ein neues Erbrecht. Mit der Revision wurde der Handlungsspielraum für die Verteilung des Nachlassvermögens erheblich vergrössert. Damit erfolgte ein erster Schritt in Richtung Flexibilisierung und Anpassung an die aktuellen Lebensrealitäten. Was bringen die Neuerungen konkret, welche weiteren Etappen sind bereits geplant, und wie steht es um die viel diskutierte Erleichterung der Unternehmensnachfolge in der Schweiz?
- ISSN Online: 2708-8677
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Inhalt der Ausgabe
Am 22.03.2023 habe ich eine Keynote Speech am Symposion zu aktuellen Fragen des Stiftungsrechts an der Universität Liechtenstein in Vaduz gehalten, an welchem die zweite Auflage des Kommentars zum liechtensteinischen Stiftungsrecht von Helmut Heiss, Bernhard Lorenz und Martin Schauer vorgestellt wurde, ein Werk das ich sehr gerne selbst benütze, weil es umfassend ist und die Materie mit Tiefgang behandelt. Bei der schriftlichen Fassung dieses Vortrags knüpfe ich an die Ausführungen, welche ich in JEV 2021, 48-53, gemacht habe.
S. 72 - 80, Beitrag
Anfechtung von Stiftungsratsbeschlüssen im liechtensteinischen Recht?
S. 81 - 84, Beitrag
Unvereinbarkeit von Begünstigung und Stiftungsrat – Österreich und Liechtenstein im Rechtsvergleich
S. 85 - 86, Rechtsprechung
Feststellung des Erbrechts betreffend eine in Österreich gelegene Wohnung auf der Grundlage japanischen Rechts
S. 86 - 87, Rechtsprechung
Keine Rechtsmittellegitimation von Pflichtteilsberechtigten gegen Bestellung eines Posteritätskurators (Substitutionskurators)
S. 87 - 89, Rechtsprechung
Haftung des Geschenknehmers gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten nach § 789 ABGB: Beginn der Verjährungsfrist
S. 89 - 91, Rechtsprechung