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JEV

Heft 4, Dezember 2021, Band 2021

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 2708-8677

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Inhalt der Ausgabe

S. 149 - 149, Editorial

Christopher Cach / Susanne Kalss

Minderjährige Gesellschafter

S. 152 - 161, Beitrag

Tamara Harner / Jakob Jaritz

Das Sparbuch und der Erbfall

S. 162 - 166, Beitrag

Alexander Weber

Erbrechtliche Verjährung – Aktueller Stand und Reformvorhaben

Im vorliegenden Beitrag soll aus Anlass aktueller Reformvorhaben der Blick auf die erbrechtliche Verjährung geworfen werden und insb ein Überblick über den Beginn der kurzen Verjährungsfrist nach § 1487a ABGB gegeben werden. Im zweiten Teil setzt sich der Beitrag mit den möglichen Auswirkungen des Reformvorhabens auf die Bestimmungen über die erbrechtliche Verjährung auseinander.

S. 167 - 173, Beitrag

Christopher Cach

„Unterbleiben der Abhandlung“ als Voraussetzung des Ausfolgungsverfahrens gemäß § 150 AußStrG?

§ 150 AußStrG regelt ausdrücklich, dass ein Ausfolgungsverfahren dann möglich ist, wenn ein Angehöriger eines Staates, der nicht Mitgliedstaat der EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO) ist, bewegliches Nachlassvermögen in einem Mitgliedstaat hinterlässt. In diesem Fall kann der Person, die durch ausländische Urkunden die Berechtigung zur Übernahme des inländischen Nachlasses nachweist, der inländische Vermögensteil durch einen österreichischen Beschluss ausgefolgt werden. Der folgende Beitrag widmet sich dem Halbsatz, dass nur dann ein solcher Ausfolgungsbeschluss erfolgen kann, „wenn eine Abhandlung unterbleibt“ und soll dessen Bedeutung im Gesamtkontext spezifizieren.

S. 174 - 177, Kurzbeiträge

Andrea Bayer

Anmerkungen zur Höhe des Aufwandersatzes im Ablebensfall des Unterpächters gemäß KlGG

§ 15 Kleingartengesetz enthält als eine Form der Sonderrechtsnachfolge das Eintrittsrecht bestimmter Personen in den Unterpachtvertrag eines Verstorbenen mit dem Generalpächter. Dieser Eintrittsberechtigte setzt den Vertrag fort, hat allerdings als Gegenleistung den Wert der notwendigen und nützlichen Aufwendungen der kleingärtnerischen Nutzung des vormaligen Unterpächters, der Verlassenschaft beziehungsweise den Erben zu ersetzen (Aufwandersatz, Entschädigungsanspruch). Fraglich ist hierbei mit welcher Höhe dieser Aufwandersatz in die Verlassenschaft aufzunehmen ist und welche Ansprüche in der Verlassenschaft zu berücksichtigen sind.`

S. 178 - 180, Kurzbeiträge

Wolfhardt Weibel

„Gemeinsamer Haushalt“ im Sinne des § 14 MRG

§ 14 Mietrechtsgesetz (MRG) regelt das Prinzip der Eintrittsautomatik bestimmter nahestehender Personen in einen bestehenden Mietvertrag im Falle des Ablebens des alleinigen Mieters. Dies ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen wie dem aufrechten Bestand eines gemeinsamen Haushalts des Verstorbenen mit dem Eintrittsberechtigten vorgesehen.

Die aktuelle Entscheidung OGH 7 Ob 64/21v beschäftigt sich neuerlich mit der Frage, wann ein gemeinsamer Haushalt zweier Personen vorliegt und ab welchem Zeitpunkt dies verneint werden muss; dies vor dem Hintergrund der Rechtswirkungen des Eintritts bestimmter berechtigter Personen im Falle des Ablebens des Mieters.

S. 181 - 183, Kurzbeiträge

Paul Lind

Die Abberufung des Beirats der Privatstiftung aus wichtigem Grund

Der Oberste Gerichtshof befasst sich in der Entscheidung 6 Ob 93/21a erstmals mit der Abberufung des Beirats einer Privatstiftung aus wichtigem Grund und trifft dazu insb folgende Aussagen:

Die Abberufung von Mitgliedern des Beirats einer Privatstiftung im Verfahren gem § 27 Abs 2 PSG richtet sich nach denselben Grundsätzen wie jene von Mitgliedern des Stiftungsvorstands.

Beiratsmitglieder können mangels Kompetenz, dem Vorstand bestimmtes Verhalten vorzuschreiben oder zu verbieten, gar nicht nachteilig auf das Funktionieren der Privatstiftung einwirken.

S. 191 - 196, Rechtsprechung – Erbrecht

Tamara Harner / Jakob Jaritz / Helga Sprohar-Heimlich

Auswirkungen der relativen Zeugnisunfähigkeit in späterem Testament auf ein früheres Testament – siehe auch OGH 5.8.2021, 2 Ob 89/21h

S. 200 - 202, Rechtsprechung – Stiftungsrecht

Helga Sprohar-Heimlich

PSG: Antragsteller versucht vergeblich, als Stiftungsvorstandsmitglied zurückzutreten

S. 202 - 204, Rechtsprechung – Stiftungsrecht

Helga Sprohar-Heimlich

(Erfolgloser) Antrag auf Abberufung von Beiratsmitgliedern einer Privatstiftung

S. 204 - 204, Buchhesprechung

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