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JEV

Journal für Erbrecht und Vermögensnachfolge

Heft 3, November 2023, Band 17

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 2708-8677

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Inhalt der Ausgabe

S. 101 - 102, Editorial

Schuchter-​Mang, Yvonne/​Urnik, Sabine

Liebe Leserinnen und Leser,

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S. 105 - 115, Fachbeitrag

Schuchter-​Mang, Yvonne/​Urnik, Sabine

Steuerlich erfasste Erbteilungen im Lichte der aktuellen Judikatur des VwGH und des EStR-Wartungserlasses 2023

Erbteilungen sind (nur) einkommensteuerbar, wenn sie entgeltlich erfolgen. Im Rahmen der Qualifizierung des Rechtsgeschäftscharakters als (voll)entgeltlich oder (voll)unentgeltlich wurden Wertgrenzen entwickelt, die als Indiz den Willen der Vertragspartner über das abgeschlossene Rechtsgeschäft präzisieren sollen. Nach dem Erkenntnis des VwGH vom 16.11.2021, Ro 2020/15/0015, gilt im Allgemeinen nunmehr eine neue Wertgrenze: Von einer objektiven Ausgewogenheit des Leistungsaustausches (und einem entgeltlichen Rechtsgeschäft) kann hinkünftig ausgegangen werden, wenn die Gegenleistung nicht mehr als 25 % vom Wert der Leistung abweicht. Angesichts der Judikatur wurden die Wertgrenzen in den einschlägigen Randziffern der Einkommensteuerrichtlinien ebenfalls präzisiert bzw adaptiert und insb einige Sonderkonstellationen steuerlich relevanter Erbteilungen in Beispielen erörtert.

Der Beitrag stellt die Rechtsentwicklung der Änderungen dar, untersucht deren Anhaltspunkte für die Feststellung des Rechtsgeschäftscharakters bei Erbteilungen sowie damit verbundene Steuerwirkungen in einer wertend-normativen Betrachtung.

S. 116 - 120, Fachbeitrag

Wibiral, Alexander/​Cach, Christopher

Beobachtungen zur Ausgestaltung der Teilungsanordnung im Lichte des § 648 ABGB

Im Zuge der Erstellung letztwilliger Anordnungen kann der Wunsch des Testators darauf gerichtet sein, mehreren Personen sein Verlassenschaftsvermögen zuzuwenden, dies jedoch mit der Prämisse, die Aufteilung spezifischer Gegenstände in der Urkunde festzuhalten. Dies mag – auf den ersten Blick – durch die Anordnung von Vermächtnissen erledigbar sein, jedoch kann es allerdings erforderlich sein, bestimmten Personen eine Erbenstellung zur Erlangung der Rechte einzuräumen. Schließlich ist auch zu überlegen, wie mit den gesetzlichen Zweifelsregeln bei der Umsetzung einer Teilungsanordnung umzugehen ist und welche Auswirkung die Anordnung haben kann. Diese Überlegungen sollen in dem folgenden Beitrag angerissen werden.

S. 121 - 125, Fachbeitrag

Juritsch, Kilian

Fruchtgenuss in der Unternehmensnachfolge

Vielfach werden Schenkungen mit einem Nutzungsrecht zugunsten des Schenkers als Fruchtgenuss belastet. Nach dem Obersten Gerichtshof hindert bei Schenkung einer Liegenschaft ein vorbehaltenes Nutzungsrecht weder die tatsächliche Übergabe noch ist das Nutzungsrecht bei einer pflichtteilsrechtlichen Hinzu- und Anrechnung der Schenkung wertmindernd zu berücksichtigen. Auf Schenkungen von Unternehmen unter Vorbehalt eines Fruchtgenussrechts an den geschenkten Unternehmensanteilen ist diese Rechtsprechung nicht ohne weiteres übertragbar. Vielmehr ist die Bedeutung eines Verbrauchsgenussrechts bei der Bewertung der Schenkung zu berücksichtigen, insbesondere wenn das Unternehmen nachher wegen der Nutzung weniger Wert ist.

S. 126 - 128, Judikatur

Bouzek, Marlene

OGH: Das „Handzeichen“ auf dem Testament muss nicht zwingend mit der Hand angebracht werden

Nach Ansicht des OGH ist es unerheblich mit welchen Körperteil der schreibunfähige Erblasser sein (Hand)Zeichen unter seine letztwillige Verfügung setzt; dies trotz der Verwendung des Begriffes Handzeichen.

S. 129 - 134, Judikatur

Kalss, Susanne

OGH: Ausschluss des Pflichtteilsminderungsrechts durch (passives) Kontaktdesinteresse?

Werterhöhende Investitionen des Geschenknehmers – auch vor Übertragung einer Sache – bleiben bei der Wertermittlung zum Übergabezeitpunkt außer Betracht.

S. 135 - 137, Judikatur

Kalss, Susanne/​Sprohar-​Heimlich, Helga

OGH: Schränkt das Verbot für Personenbetreuer, Leistungen ohne Gegenleistungen anzunehmen, die Testierfreiheit der betreuten Person ein?

Eine in der letztwilligen Verfügung angeordnete Vermögenszuwendung an die Pflegerin macht das Testament nicht ungültig.

S. 138 - 143, Judikatur

Šalo, Edin

OGH: Die Nuncupatio muss ausdrücklich und lesbar kundgetan werden

Der handschriftliche Bekräftigungszusatz muss bei inhaltlicher Betrachtung jedenfalls eine Bestätigung des Erblassers enthalten, dass die Urkunde seinen letzten Willen beinhalte; der handschriftliche Bekräftigungszusatz muss auch objektiv betrachtet lesbar sein. (2 Ob 170/22x)

Die Nuncupatio ist eine Bestätigung des Erblassers gegenüber den Testamentszeugen durch „ausdrückliche Erklärung“, dass der betreffende Aufsatz seinen letzten Willen beinhalte. (2 Ob 14/23g)

S. 144 - 146, Judikatur

Chladek, Katrin

OGH: Der offenkundig (versehentlich) falsche Zeugenzusatz schadet nicht

Die fehlerhafte Bezeichnung der Testamentszeugen als „ersuchte Testamentserben“ hinderte die Formgültigkeit eines fremdhändigen Testaments zum Errichtungszeitpunkt idF vor dem ErbRÄG 2015 nicht.

S. 147 - 151, Judikatur

Pribas, Sebastian

OGH: Für die Formgültigkeit eines fremdhändigen Testaments bedarf es der Urkundeneinheit

Ein fremdhändiges Testament ist formungültig, wenn der Erblasser auf einem losen Blatt unterschrieben hat, ohne dass ein räumlicher oder inhaltlicher Zusammenhang mit dem Blatt, auf dem sich der Text der letztwilligen Verfügung befindet, besteht.

Ein fremdhändiges Testament ist formungültig, wenn die Testamentszeugen nicht auf dem Blatt (oder den Blättern) mit dem Text der letztwilligen Verfügung, also „auf der Urkunde selbst“ unterschrieben haben. Die Anbringung der Unterschriften auf einem zusätzlichen losen und leeren Blatt reicht für die Erfüllung der Formvorschrift nicht aus.

S. 152 - 154, Judikatur

Sauerzapf, Lukas

OGH: Die Beweislast im Pflichtteilsprozess; Der Wohnungseigentumserwerb nach § 14 Abs 1 WEG als Vindikationslegat

Der als Vindikationslegat konstruierte Erwerb durch Anwachsung gemäß § 14 WEG idgF bewirkt die Beschneidung der Pflichtteilsberechtigten und das auch dann, wenn der Wohnungseigentumspartner ohnehin Erbe ist. Grundsätzlich obliegt die Beweislast im Pflichtteilsprozess weiterhin dem Pflichtteilskläger.

S. 155 - 165, Judikatur

Cach, Christopher

OGH: Übergangsrecht bei der Schenkung auf den Todesfall

Zur Einordnung des Schenkungsvertrages auf den Todesfall im intertemporalen Privatrecht.

S. 166 - 169, Judikatur

Brandstetter, Patrick

BFG: Übertragung eines Hälfteanteils an einer Liegenschaft im Rahmen eines Scheidungsvergleichs gegen Leibrente – Gegenleistungsrente oder Zuordnung der Zahlung zur familiären Sphäre?

Bei Zahlungen in Zusammenhang mit Vereinbarungen über Scheidungsfolgen ist anhand der Bestimmungen des Ehegesetzes zu klären, ob die Zahlungen ausschließlich oder überwiegend mit der (früheren) familiären Beziehung bzw. deren vermögensrechtlichen Abwicklung im Zusammenhang stehen oder der Austausch von Leistung und (adäquater) Gegenleistung im Vordergrund steht.

S. 170 - 175, Judikatur

Schuchter-​Mang, Yvonne

BFH: Keine beschränkte Erbschaftsteuerpflicht bei Erwerb von Inlandsvermögen durch Vermächtnis

Vermeidung der beschränkten deutschen Erbschaftsteuer für Inlandsvermögen durch Vermächtnis möglich.

S. 176 - 179, Judikatur

Urnik, Sabine

BFG: Übergabe einer Liegenschaft im Familienverband und Übernahme aushaftender Bankverbindlichkeiten: Entgeltliches oder unentgeltliches Rechtsgeschäft?

Bei einem unentgeltlichen Rechtsgeschäft ist der subjektive Wille der Vertragsparteien entscheidend.

S. 180 - 182, Praxisfall

Wer haftet für die Schulden?

Der folgende Praxisfall soll aufzeigen, wie vermeintlich klare und einfache Formulierungen in letztwilligen Verfügungen zu Auslegungsschwierigkeiten führen können. Die verschiedenen Auslegungsmöglichkeiten führen im konkreten Praxisfall zu wirtschaftlich stark divergierenden Ergebnissen.

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