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JEV

Heft 3, September 2021, Band 2021

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 2708-8677

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Inhalt der Ausgabe

S. 109 - 109, Editorial

Sabine Urnik

Editorial

S. 112 - 117, Fachbeitrag

Sabine Urnik

Das „Einstellen der Erwerbstätigkeit“ als Voraussetzung für die Anwendung von Begünstigungen bei Betriebsveräußerungen und -aufgaben im Lichte der aktuellen Judikatur des VwGH

Der Beitrag skizziert die besonderen Anwendungsvoraussetzungen für die begünstigte Besteuerung eines Veräußerungs- bzw Aufgabegewinnes im Rahmen von § 37 Abs 5 EStG: Bei Anwendung dieses sog „halben Durchschnittssteuersatzes“ kann eine erhebliche Steuerentlastung erzielt werden; gleichwohl sind nicht alle Anwendungsvoraussetzungen aufgrund der gesetzlichen Textierung eindeutig bestimmt und immer wieder Gegenstand höchstgerichtlicher Entscheidungen. Der Beitrag widmet sich daher auch insbesondere den letzten Entscheidungen des VwGH (21.4.2021, Ra 2019/15/0156; 19.5.2021, Ro 2020/13/0002) zum Erfordernis der „Einstellung der Erwerbstätigkeit“.

S. 118 - 126, Fachbeitrag

Reinhard Büger / Elisabeth Steinhauser

Übertragbarkeit des Verlustrücktrags im Rahmen der Unternehmensnachfolge? – Eine kritische Analyse des § 8 erster Satz COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung

Die Diskussion zur subjektübergreifenden steuerlichen Verlustverrechnung ist seit der Einführung des Verlustrücktrags durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 um eine Facette reicher. Dieser Beitrag widmet sich zum einen der Frage, in welchen Fallkonstellationen eine Übertragung eines Verlustrücktrags auf einen Rechtsvorgänger möglich ist, und zum anderen, welche Zweifelsfragen und problematischen Aspekte damit verbunden sind.

S. 127 - 133, Rechtsprechung – Erbrecht

Helga Sprohar-Heimlich

Pflichtteilsklage: Fruchtgenussrecht, Vermögensopfer

S. 133 - 137, Rechtsprechung – Erbrecht

Helga Sprohar-Heimlich

Wirksamkeit einer Erbsausschlagung?

S. 141 - 142, Rechtsprechung – Erbrecht

Helga Sprohar-Heimlich

Identität der Testamentszeugen: Angabe des Geburtsdatums nicht zwingend erforderlich

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