Das Gemeinschaftskonto ermöglicht eine übersichtliche und transparente Handhabung der Finanzen für Paare. Der fehlende Koordinationsaufwand zweier Einzelkonten und die damit verbundene Zeitersparnis bei gemeinsamer Haushaltsführung sind nur zwei der Vorteile des gemeinsamen Kontos. Dennoch darf nicht vergessen werden, dass auch zahlreiche Risiken miteinhergehen. Insbesondere bei fehlender Aufklärung und Vorsorge können drastische Einschnitte die Folge sein.
- ISSN Online: 2708-8677
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Inhalt der Ausgabe
S. 128 - 136, Beitrag
Dokumentation im Übernahmeprotokoll des Gerichtskommissärs
Im Verlassenschaftsverfahren nimmt der Gerichtskommissär letztwillige Verfügungen und weitere für das Verfahren relevante Urkunden zum Gerichtsakt. Dabei hat der Gerichtskommissär anlässlich der Übernahme gewisser Urkunden ein Übernahmeprotokoll zu errichten. Der folgende Beitrag soll die Bedeutung des Übernahmeprotokolls des Gerichtskommissärs für das gesamte Verfahren untermauern und Hinweise für die notarielle Praxis geben.
S. 137 - 145, Beitrag
Die Erwachsenenvertreter-Verfügung und ihre praktische Ausgestaltung
Die Möglichkeit, in einer eigenen Verfügung für den Fall der zukünftigen Entscheidungsunfähigkeit eine andere Person zu bezeichnen, die als potentieller Erwachsenenvertreter tätig werden soll (beziehungsweise nicht tätig werden soll), wurde durch das 2. Erwachsenenschutzgesetz nicht neu eingeführt; sie hat allerdings im Zuge dieser Reform eine besondere praktische Bedeutung erlangt.
S. 146 - 150, Beitrag
Schranken der Befugnisse des Verlassenschaftskurators bei der Ausübung von Stimmrechten
In einer rezenten Entscheidung hatte der Oberste Gerichtshof die Frage zu beurteilen, unter welchen Voraussetzungen bei einem verlassenschaftszugehörigen GmbH-Geschäftsanteil die Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung durch einen Verlassenschaftskurator gerichtlich genehmigt werden kann. Der zugrundeliegende Fall bot Gelegenheit zur grundsätzlichen Klärung der Reichweite der Handlungsbefugnisse des Verlassenschaftskurators bei der Verwaltung von verlassenschaftszugehörigen Gesellschaftsanteilen. Im vorliegenden Kurzbeitrag soll die Entscheidung umrissen und um einige Anmerkungen ergänzt werden.
S. 151 - 155, Rechtsprechung
Erblasser, der nicht lesen kann (§ 581 ABGB aF), weil fast blind: Testamentszeugen müssen überblicksweise Inhalt kontrollieren
S. 155 - 159, Rechtsprechung
Enterbung umgedeutet in Pflichtteilsminderung; Interpretation der Neuregelung (§ 776 ABGB: fehlender Kontakt)
S. 162 - 166, Rechtsprechung
Keine eigenhändige nuncupatio bei Errichtung einer letztwilligen Verfügung bei einem Notar erforderlich
S. 162 - 162, Rechtsprechung
Nicht dem Gesetz entsprechender Einantwortungsbeschluss (fehlende Bezeichnung der Liegenschaft) ist nicht zur Einverleibung des Eigentumsrechts tauglich
S. 166 - 172, Rechtsprechung