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Wibiral, Alexander/​Cach, Christopher

Dokumentation im Übernahmeprotokoll des Gerichtskommissärs

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Im Verlassenschaftsverfahren nimmt der Gerichtskommissär letztwillige Verfügungen und weitere für das Verfahren relevante Urkunden zum Gerichtsakt. Dabei hat der Gerichtskommissär anlässlich der Übernahme gewisser Urkunden ein Übernahmeprotokoll zu errichten. Der folgende Beitrag soll die Bedeutung des Übernahmeprotokolls des Gerichtskommissärs für das gesamte Verfahren untermauern und Hinweise für die notarielle Praxis geben.

  • Wibiral, Alexander
  • Cach, Christopher
  • JEV 2022, 128

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