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zeitschrift für hochschulrecht, hochschulmanagement und hochschulpolitik
Hochschülerschaft; Kontrollkommission; Bescheidqualität
- Originalsprache: Deutsch
- ZFHR Band 14
- Rechtsprechung, 393 Wörter
- Seiten 29-30
- https://doi.org/10.33196/zfhr201501002902
9,80 €
inkl MwStGemäß § 33 Abs. 8 HSG 1998 dürfen die Dienstverträge erst nach Genehmigung durch die Kontrollkommission abgeschlossen werden. In diesem Bereich hat die Kontrollkommission daher die Kompetenz, die Rechtsstellung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft normativ zu verändern. Ihr kommt daher funktionelle Behördenqualität zu. In dieser behördlichen Funktion hat die Kontrollkommission über die Genehmigung von Dienstverträgen mit Bescheid zu entscheiden.
- Novak
- § 56 HSG
- § 52 HSG
- Öffentliches Recht
- § 33 HSG
- Kontrollkommission
- § 53 HSG
- ZFHR-Slg 2015/2
- VwGH, 30.01.2014, 2012/10/0227
- Art 14 B-VG
- Hochschülerschaft
- Bescheidqualität