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Hauser

Hre 268: Berücksichtigung der COVID 19-Pandemie bei der Unterhaltsbemessung

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Die Voraussetzung der fiktiven Selbsterhaltungsfähigkeit besteht darin, dass dem Kind am Scheitern einer angemessenen Ausbildung oder Berufsausübung ein Verschulden trifft.

Bei der Beurteilung der Frage, ob dem Kind am Scheitern einer angemessenen Ausbildung oder Berufsausübung ein Verschulden trifft, ist die durch die COVID 19-Pandemie bedingte besondere Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage zu berücksichtigen.

  • Hauser
  • NHZ 2021, 132
  • OGH, 13.04.2021, 5 Ob 225/20d
  • § 231 ABGB
  • § 62 Abs 1 AußStrG

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