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Innerhofer, Isabelle/​Thurnher, Viktoria

Knappes Match für PSA-Händler – Relative Marktmacht reloaded?

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Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der aktuellen Abstellungsentscheidung gem § 26 KartG des Kartellobergerichts vom 17.02.2021 zu 16 Ok 4/20d gegen die Peugeot Austria Gesellschaft mbH wegen Konditionenmissbrauchs gem § 5 Abs 1 Z 1 iVm § 4 Abs 3 KartG. In diesem von einem Peugeot Händler (Büchl GmbH) angestrengten Individualverfahren entschied das Kartellgericht nach einem mehrjährigen Rechtsstreit (bis auf zwei Antragspunkte, die allerdings inhaltlich zusammengefasst wurden, durch das Kartellobergericht bestätigt), dass die Peugeot Austria Gesellschaft mbH ihre marktbeherrschende Stellung gegenüber dem oberösterreichischen Vertragshändler im Neuwagenvertrieb und damit verbundenen Werkstättenbereich missbraucht. Der Vertragshändler Büchl vertreibt ausschließlich Neuwagen der Marken des Peugeot S.A. („PSA“) Konzerns (ie Peugeot, C***** und O*****), wobei mit einem Umsatzanteil vom 68% überwiegend Neuwagen der Marke Peugeot an Endkunden verkauft werden (bei den Werkstattdienstleistungen liegt der Anteil bei 60%). Der Verlust von Peugeot als Vertragspartner wäre für Büchl aufgrund der seit 1992 bestehenden Vertragsbeziehung existenzbedrohend gewesen. Basierend auf diesem Umstand stellte das Kartellgericht eine relative Marktmacht fest und erließ damit eine neue Grundsatzentscheidung zu § 4 Abs 3 KartG.

  • Innerhofer, Isabelle
  • Thurnher, Viktoria
  • OGH als KOG, 17.02.2021, 16 Ok 4/20d, Peugeot/Büchl Die namentliche Nennung erfolgt aufgrund der allgemeinen Bekanntheit der Parteien, die sich aus der medialen Berichterstattung zur Entscheidung des KOG (vgl OTS0199, 24.03.2021) sowie den GZ-Angaben zum
  • Kosten-Preis-Schere
  • Beweislast
  • Marktabgrenzung im Automobilsektor
  • § 4 Abs 3 KartG
  • Konditionenmissbrauch
  • OEZK 2021, 107
  • Kartell- und Wettbewerbsrecht
  • Corporate Identity Investitionen, Zwischenstaatlichkeit
  • Abstellung
  • Fortdauern des Missbrauchs
  • § 5 KartG
  • § 26 KartG
  • Verletzung Konsultationspflicht
  • Neuerungsverbot
  • As efficient competitor Test
  • Gesamtbetrachtung
  • Marktbeherrschung
  • Relative Marktmacht
  • Margin Squeeze
  • Marktmachtmissbrauch
  • Selektivvertrieb
  • Art 102 AEUV
  • § 34 Abs 2 KartG

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