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Neue Impulse für die geplanten Art 102 AEUV-Leitlinien

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
OEZKBand 17
Inhalt:
Abhandlung
Umfang:
4650 Wörter, Seiten 13-19

30,00 €

inkl MwSt

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Den bezeichnenden Entscheidungen des EuGH und EuG folgend, verhängte die EU Kommission 2023 erneut die Kartellbuße gegen das U.S. Unternehmen Intel in Höhe von € 376,36 Millionen. Das sich mittlerweile über zwei Jahrzehnte erstreckende Wettbewerbsverfahren betraf eine Reihe rechtswidriger Verhaltensweisen des amerikanischen Konzerns auf dem Markt von Mikroprozessoren. Angesichts der ursprünglich 2009 verhängten Geldbuße von € 1.16 Milliarden betrifft das gegenständliche Verfahren wohlgemerkt nur jenes Marktverhalten, das als ‚reine Beschränkung‘ des Wettbewerbs (naked restrictions) eingestuft wurde. Hinsichtlich der Bewertung von Intels weiteren Rabattpraktiken durch das Gericht legte die Kommission wiederum Berufung beim EuGH ein, deren Ausgang angesichts ihrer 2024 geplanten Leitlinien zu Art 102 AEUV bereits mit Spannung erwartet werden darf. Der Beitrag fasst den Stand des Verfahrens zusammen und gibt einen Anstoß zur derzeitigen Diskussion der Neuausrichtung von Art 102 AEUV.

  • Pauer, Nada Ina
  • der ‚more economic approach‘ in der Digitalwirtschaft
  • Standard der Konsumentenwohlfahrt
  • Kartell- und Wettbewerbsrecht
  • OEZK 2024, 13
  • Intel-Verfahren
  • Art 102 AEUV
  • Kommissionsleitlinien
  • EuK, 22.09.2023, AT.37990

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