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Heft 1, Februar 2024, Band 17

eJournal-Heft
ISSN Online:
2309-7507

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Inhalt der Ausgabe

  • Einblicke in die wettbewerblichen Auswirkungen von Listenpreisaustauschen im Lichte aktueller Kartellverfahren

    S. 3 - 7, Abhandlung

    Alexander Gaigl / Bertram Neurohr

    Der herkömmlichen ökonomischen Literatur zufolge ist ein Informationsaustausch vor allem dann besorgniserregend, wenn die ausgetauschte Information aktuell und desaggregiert ist und strategische Variablen wie Preise oder Mengen umfasst. In den letzten Jahren haben insbesondere Austausche von Listenpreisinformation vermehrt Aufmerksamkeit auf sich gezogen, wobei häufig davon ausgegangen wurde, dass sie diese Kriterien erfüllen. Die vorliegende Analyse von zwei aktuellen Kartellfällen zeigt jedoch, mit Verweis auf die jüngere wirtschaftswissenschaftliche Literatur, dass auch innerhalb von Listenpreisen differenziert werden muss – insbesondere nach Funktion der Listenpreise, da unterschiedliche Schadenstheorien von unterschiedlichen Funktionen ausgehen. Allgemein hängt die Plausibilität der verschiedenen Schadenstheorien von den Einzelheiten des jeweiligen Falles, inklusive den gegebenen Marktfaktoren ab.

  • Settlements: Eine Analyse des aktualisierten Standpunkts der BWB

    S. 8 - 12, Abhandlung

    Yvonne Handler / Judith Feldner

    Settlements haben sich in den letzten Jahren als Mittel zur effizienten Beendigung kartellrechtlicher Verfahren bewährt. Nach knapp einem Jahrzehnt hat die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) am 06.11.2023 ihren überarbeiteten Standpunkt zu diesem Thema veröffentlicht. Dieser Aufsatz widmet sich der Analyse und Bewertung des neuen Standpunkts, wobei besonderes Augenmerk auf die Unterschiede und Weiterentwicklungen im Vergleich zum Standpunkt von 2014 gelegt wird.

  • Neue Impulse für die geplanten Art 102 AEUV-Leitlinien

    S. 13 - 19, Abhandlung

    Nada Ina Pauer

    Den bezeichnenden Entscheidungen des EuGH und EuG folgend, verhängte die EU Kommission 2023 erneut die Kartellbuße gegen das U.S. Unternehmen Intel in Höhe von € 376,36 Millionen. Das sich mittlerweile über zwei Jahrzehnte erstreckende Wettbewerbsverfahren betraf eine Reihe rechtswidriger Verhaltensweisen des amerikanischen Konzerns auf dem Markt von Mikroprozessoren. Angesichts der ursprünglich 2009 verhängten Geldbuße von € 1.16 Milliarden betrifft das gegenständliche Verfahren wohlgemerkt nur jenes Marktverhalten, das als ‚reine Beschränkung‘ des Wettbewerbs (naked restrictions) eingestuft wurde. Hinsichtlich der Bewertung von Intels weiteren Rabattpraktiken durch das Gericht legte die Kommission wiederum Berufung beim EuGH ein, deren Ausgang angesichts ihrer 2024 geplanten Leitlinien zu Art 102 AEUV bereits mit Spannung erwartet werden darf. Der Beitrag fasst den Stand des Verfahrens zusammen und gibt einen Anstoß zur derzeitigen Diskussion der Neuausrichtung von Art 102 AEUV.

  • Rechtsprechungsübersicht

    S. 20 - 28, Entscheidung

    Johannes Peter Gruber

    Diese Übersicht enthält die Darstellung der Rechtsprechung des OLG als KG seit der Ausgabe ÖZK 2023/1 bis zum 17.11.2023.

    (Eine Abbildung der Rechtsprechung OGH als KOG für denselben Zeitraum erfolgte bereits in der ÖZK 2023/6.)

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