Dezentrale Agenturen sind inzwischen weit verbreitete Verwaltungseinheiten der Europäischen Union. Diese Agenturen zeichnen sich durch eigene Rechtspersönlichkeit und durch die Einbeziehung nationaler Regulierungsbehörden in die eigene Entscheidungsfindung aus, können jedoch je nach Zuständigkeit unterschiedlich gestaltet sein. Besonders die Fragen der Ermessensentscheidungen durch Agenturen und der Subsidiarität waren hierbei immer wieder Thema vor den europäischen Gerichten.
Die Entscheidungen T-606/20 und T-607/20 des Europäischen Gerichts zeigen das Spannungsfeld der Entscheidungskompetenz zwischen der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) und den nationalen Energieregulierungsbehörden (NRAs) der Mitgliedstaaten auf. Unter bestimmten Umständen können Entscheidungen der Energiemarktregulierung von den NRAs an ACER delegiert werden. Das Gericht befasst sich – neben inhaltlichen Feststellungen zu den Voraussetzungen für europäische Plattformen für den Austausch von Regelarbeit – in den Urteilen konkret mit dem Umfang der Entscheidungsbefugnis von ACER in solchen Fällen. Die Ausführungen tragen hierbei zu mehr Rechtssicherheit und einer genaueren Abgrenzung der ACER-Entscheidungskompetenzen bei.