Mit dem Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2021 (KaWeRÄG 2021) wurde in Österreich erstmals in § 28a Kartellgesetz 2005 (KartG) ein Anspruch auf Feststellung einer marktbeherrschenden Stellung – beschränkt auf in einem mehrseitigen digitalen Markt tätige Unternehmer – eingeführt. Damit reiht sich Österreich international neben einigen weitere Jurisdiktionen ein, in denen ebenfalls in jüngster Vergangenheit Sonderregeln wettbewerbsrechtlichen Hintergrunds eingeführt wurden, um den Besonderheiten digitaler (Plattform-)Märkte Rechnung zu tragen. § 28a KartG wurde bereits im Gesetzgebungsprozess kontrovers diskutiert und wirft einige Fragen. Dieser Beitrag geht auf den rechtspolitischen und ökonomischen Hintergrund dieser wettbewerbsrechtlichen Sonderregeln ein, stellt ausgewählte internationale Gesetzesvorhaben mit vergleichbarem Hintergrund dar und diskutiert die rechtlichen Fragen, die § 28a KartG aufwirft.
- ISSN Online: 2309-7507
60,00 €
inkl MwSt
Inhalt der Ausgabe
S. 87 - 95, Abhandlung
The European Green Deal and the Commission’s New Guidelines on Climate, Environmental Protection and Energy Aid 2022 (CEEAG) – A Critical Analysis
S. 96 - 107, Abhandlung
Der Antrag auf Feststellung einer marktbeherrschenden Stellung nach § 28a Kartellgesetz – Teil 2
S. 108 - 111, Abhandlung
Verstößt Apple-Pay gegen das Verbot des Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung?
Am 02.05.2022 übermittelte die Europäische Kommission dem US-Unternehmen Apple Corporation eine Mitteilung der Beschwerdepunkte bezüglich des seitens des Tech-Riesen angebotenen kontaktlosen Zahlungsdienstes Apple-Pay. Durch die Einschränkung des Dienstes auf iOS-Geräte verstoße Apple gegen das Verbot des Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung.
S. 112 - 115, Abhandlung
Drei EuGH-Testfälle im 40. Jubiläumsjahr des EG/EU-Sportkartellrechts – Teil 1
Im Jahr 2022 ist es 40 Jahre her, dass zum ersten Mal ein kartellrechtlich relevanter Streit aus dem Sport die europäische Ebene erreichte, wenn auch ohne dort förmlich entschieden zu werden. In „Meca Medina“ entschied der EuGH 2006 erstmalig eine sportbezogene Sache aufgrund kartellrechtlicher Normen, nachdem bereits in den 1990er Jahren einige Kommissionsbeschlüsse ergangen und die einvernehmliche Beilegung mehrerer mit der Fédération Internationale Automobile (FIA) verbundenen Verfahren 2001 Aufsehen erregt hatte. Seit 2008 mehren sich die Fälle, in denen nationale Kartellbehörden über Zulassungsbeschränkungen durch Satzungen und Reglements internationaler und nationaler Sportverbände zu entscheiden hatten, und 2017 ist in der Sache „International Skating Union“ (ISU) ein hochprofilierter Kommissionsbeschluss ergangen, der eine Klausel zur territorialen Exklusivität als Gegenstand hatte. Die seit ca 17 Jahren schwelende Dynamik wird sich 2022–23 anhand drei EuGH-Testfälle vermutlich weiter zuspitzen, wenn in den Rechtssachen „International Skating Union“ (C-124/21 P) (Rechtsmittel gegen EuG-Urteil in Rs T-93/18), „European Superleague“ (C-333/21)‚ Vorlagefrage des Handelsgerichts Madrid Nr. 17) bzw „Royal Antwerp FC“ (C-680/21) (Vorlagefrage des Frankofonen Gerichts Erster Instanz Brüssel) Urteile gefällt werden. – Sach- und Meinungsstand ist der 1. Mai 2022. Vorliegend werden die wichtigsten Streitfragen zusammengefasst, um darzulegen, wie sich die drei aktuellen Rechtsstreite in die 40jährige Geschichte des EG/EU-Sportkartellrechts einfügen.
S. 120 - 125, Entscheidung
Offensichtlich fehlende Antragslegitimation und andere Unzulänglichkeiten zu OGH 11.11.2021, 16 Ok 3/21 h – Österreichische Post / Rabatte
Leider gibt es erneut eine Entscheidung des OGH, mit der man nicht einverstanden sein kann.
Weitere Hefte aus dieser Zeitschrift