Der österreichische Gesetzgeber setzt mit dem KaWeRÄG 2021 in erster Linie die Richtlinie (EU) 2019/1 um. Dazu kommt es neben den – zuletzt erörterten – Änderungen des KartG auch zu Änderungen des WettbG.
Zu den wesentlichen Änderungen des WettbG gehören neue Regeln zum Verhältnis der BWB gegenüber anderen Behörden (I.), und gegenüber Unternehmen (II.), erweiterte Ermittlungsbefugnisse der BWB (III.), eine gewisse Vereinheitlichung der Kronzeugenregelungen in den Mitgliedstaaten (VI.) und neue Regeln über die Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörden in der EU (V.), ergänzend dazu werden sonstige Änderungen zusammengefasst (VI.).