Knapp 20 Jahre nach dem historischen Courage-Urteil des EuGH ist die dogmatische Vermessung des unionsrechtlichen Kartellschadenersatzanspruches noch immer nicht abgeschlossen. Die vorliegende Abhandlung soll einen Beitrag zu dieser Vermessung leisten, indem die zentralen Schritte der Rechtsprechungsentwicklung überblickshaft nachgezeichnet werden.
- ISSN Online: 2309-7507
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Inhalt der Ausgabe
S. 4 - 9, Abhandlung
Eckpfeiler des unionsrechtlichen Kartellschadenersatzanspruches – eine Bestandsaufnahme
S. 10 - 15, Abhandlung
Evening-Lecture am Institut für Unternehmensrecht der Universität Innsbruck: „Antitrust in the age of digitalization“ von Professor Giorgio Monti
Am 3.11.2020 fand der erste Vortrag der von Univ.-Prof. Mag. Dr. Susanne Augenhofer, LL.M. (Yale) am Institut für Unternehmensrecht an der Universität Innsbruck ins Leben gerufenen Veranstaltungsreihe „Evening Lectures“ statt. Prof. Giorgio Monti sprach zum Thema „Antitrust in the age of digitalization”. Er beleuchtete kritisch die Gesetzgebungsinitiativen der EU-Kommission zum Digital Services Act und dem New Competition Tool, welches im Digital Markets Act aufgegangen ist. Die Intitiativen präsentierte die EU-Kommission am 15.12.2020.
S. 16 - 25, Abhandlung
Kartellrechtliche Entwicklungen im Energiesektor – Der Fall E.ON/RWE: Eine Fusionskontrolle in drei Akten
Eine bereits 2018 angekündigte Transaktion zwischen den deutschen Energieriesen RWE AG und E.ON SE führte zu einem der wettbewerblich brisantesten und meist diskutierten Fusionskontrollverfahren der letzten Jahre. Das einstige „Duopol“ der Energiewirtschaft in Deutschland hatte gemeinsam beschlossen sich (i) jeweils auf unterschiedliche Wertschöpfungsstufen zu spezialisieren und zusätzlich (ii) eine gesellschaftsrechtliche Verbindung weiterhin aufrecht zu erhalten. Die Transaktion wurde von den Parteien dreiteilig gestaltet und jeder Teil einzeln von den Wettbewerbsbehörden geprüft und später (teils unter geringfügigen Auflagen) freigegeben. Die Entscheidungen führten zu Kritik sowohl aus der Literatur als auch dem Markt selbst und die Entscheidungen der Europäischen Kommission werden weiter vor dem Europäischen Gericht auf den Prüfstand gestellt. Dieser Beitrag soll einen Überblick über den bisherigen Verfahrensgang geben und einige energie- bzw kartellrechtliche Punkte beleuchten, die in Zukunft auch Einfluss auf den österreichischen Markt haben könnten.
S. 30 - 32, Entscheidung
EuGH sieht die Beweislast für die ernsthafte Benutzung einer Marke beim Inhaber derselben
Ernsthafte Benutzung einer Marke – Beweislast – Benutzung für einen Teil der Waren oder Dienstleistungen – Art 351 AEUV – Behebung der Unvereinbarkeit
S. 33 - 35, Entscheidung
Herabsetzung und Berechnung der kartellrechtlichen Geldbuße
Das EuG ist zuständig, die Bußgeldentscheidung der Europäischen Kommission zu überprüfen. Es kann die verhängte Geldbuße aufheben, herabsetzen oder erhöhen.
Bei der Berechnung der Geldbuße sind sämtliche relevanten Umstände zu berücksichtigen. Eine abschließende Aufzählung der Bemessungskriterien gibt es nicht.
Unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Faktoren war die Geldbuße von EUR 82,8 Millionen auf EUR 76,9 Millionen herabzusetzen.
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