Die Digitalisierung verändert das Wirtschafts- und Gesellschaftsleben. Die Entwicklung von digitalen Plattformen und Entstehung komplexer mehrseitiger Märkte stellen das Kartellrecht vor Herausforderungen. Sind neue Rechtsinstrumente notwendig, um die entstehenden Wettbewerbsprobleme zu lösen und bedarf es einer Anpassung?
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- ISSN Online: 2309-7507
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inkl MwStInhalt der Ausgabe
S. 207 - 214, Abhandlung
Kartellverfahren im Marktmachtmissbrauch: Wohin geht die digitale Reise?
S. 215 - 223, Abhandlung
Private Enforcement im Wettbewerbsrecht: Wer darf klagen?
Die Frage der Aktivlegitimation im Kartellschadenersatz wurde vom EuGH schon mehrmals thematisiert. Insbesondere in den jüngsten Entscheidungen zeigt die Abgrenzung zwischen unionsrechtlich und nationalrechtlich auszulegenden Tatbestandsmerkmalen beträchtliche Differenzen zwischen den Haftungssystemen auf. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die unionsrechtlichen Anforderungen an die Kausalität im Kartellschadenersatz vor dem Hintergrund der Kohärenz der europäischen Haftungssysteme und kommt dabei zum Schluss, dass die Rechtsprechungspraxis des EuGH im Kartellschadenersatz rechtsstaatlich bedenklich ist.
Umfangreiche Kartellschadenersatzverfahren machen Gerichtsgutachten notwendig, die nur mit Einsatz eines großen Mitarbeiterstabs durch mehrere Monate oder gar Jahre erarbeitet werden. Die Kosten eines Sachverständigen sowie deren Verhältnismäßigkeit können mit Blick auf den Effektivitätsgrundsatz dabei besondere Relevanz erlangen. Im vorliegenden Artikel werden relevante prozessuale Problembereiche der Honorierung von Sachverständigen mit Fokus auf das „Private Enforcement“ untersucht und kurz zusammengefasst
Dieses Jahr fand bereits zum sechsten Mal der Kartellrecht Moot Court, gemeinsam organisiert von der Bundeswettbewerbsbehörde, der Rechtsanwaltskanzlei DORDA und der Studentenorganisation ELSA (European Law Students Association) statt. Coronabedingt wurde der diesjährige Kartellrecht Moot Court virtuell abgehalten. Es nahmen sieben Teams bestehend aus jeweils drei Personen von vier Universitäten am Moot Court teil. Die Teams wurden von weiteren Partnerkanzleien bei der Vorbereitung des Schriftsatzes und auf die mündliche Verhandlung unterstützt.
Gewonnen hat das Team Graz 1 (Martin Klemenjak, Kaja Radojcic und Florentina Raith), das sich im Finale gegen das Team Graz 2 (Lena Al Yazdi, Niki Götz und Theresa Weger) durchsetzte. Das Best Speaker Finale gewann Anna Reumann (Team Juridicum Wien 1).
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