Am 5. Februar dieses Jahres trat Joaquín Almunia, der EU-Kommissar für Wettbewerb, vor die Öffentlichkeit und verkündigte eine Einigung in der kartellrechtlichen Prüfung von Google Search. Der Kern der Vorwürfe bezüglich der Ausnützung einer marktbeherrschenden Stellung besteht darin, dass Google bei der Darstellung der Suchergebnisse die Links zu den eigenen spezialisierten Suchdiensten (sg vertikale Suchservices) gegenüber Links zu konkurrierenden spezialisierten Suchdiensten bevorzugt hätte. Dieser Beitrag analysiert die Umstände einer kartellrechtlichen Prüfung von Google-Search.



Heft 4, August 2014, Band 2014
- ISSN Online:
- 2309-7507
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Inhalt der Ausgabe
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S. 123 - 131, Abhandlung
Stefan Holzweber -
S. 132 - 140, Abhandlung
Anna Wolf-PoschDie Bedeutung des Onlinehandels wächst. Er rückt dadurch zunehmend in das Blickfeld der Wettbewerbsbehörden. Zur Vermeidung eines empfindlichen Bußgelds von maximal 10% des Konzernjahresumsatzes, langwieriger Verfahren und des mit der Untersuchung einhergehenden Imageverlustes ist es für Unternehmen unverzichtbar, auch im Internet im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht zu handeln. Dieser Aufsatz konzentriert sich auf einen Teilbereich des Internethandels, der Behandlung von Bestpreisklauseln (sog „echte Meistbegünstigungsklauseln“) zwischen Plattformbetreibern und Händlern, die ihre Waren auf diesen Plattformen anbieten. Im Zusammenhang mit Bestpreisklauseln sind sowohl im Onlinevertrieb als auch im „traditionellen“ Handel viele wettbewerbsrechtliche Fragen nach wie vor ungeklärt.
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S. 141 - 144, Abhandlung
Barbara Seelos / Sigrid TresnakMit der neuesten kartellrechtlichen Judikatur beschäftigte sich der 9. Competition Talk, welcher am 24.2.2014 zum ersten Mal in den Räumlichkeiten des Hotels Stefanie, Taborstraße 12, 1020 Wien, stattfand. Unter der Moderation der seit Kurzem ernannten stv Geschäftsstellenleiterin Mag. Natalie Harsdorf, LL.M. referierten als Experten RA Dr. Georg Zanger, M.B.L.-HSG und Dr. Luca Schicho, LL.M, Referent der Bundeswettbewerbsbehörde („BWB“).
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S. 145 - 147, Abhandlung
Barbara Seelos / Sigrid Tresnak„Compliance“ wurde in der letzten Zeit für Unternehmen in den verschiedensten Bereichen zu einem wesentlichen und zentralen Thema. Auch im Bereich des Kartellrechts war dies zu beobachten, weshalb die Jubiläumsveranstaltung, der 10. Competition Talk, bewusst diesem interessanten und stark nachgefragten Thema gewidmet wurde.
Unter der Moderation von Geschäftsstellenleiter Dr. Peter Matousek referierten als Experten Mag. Karin Mair, CFE, Deloitte, Dr. Johannes Paha, Universität Gießen sowie RA Dr. Johannes Willheim, M.B.L.-HSG, Willheim Müller Rechtsanwälte.
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S. 148 - 150, Entscheidung
Johannes Peter Gruber -
S. 151 - 155, Entscheidung
Anastasios Xeniadis / Luca SchichoNach § 12 Abs 5 WettbG idF des KaWeRÄG 2012 hat eine Versiegelung nur mehr zu erfolgen, wenn der Betroffene der Prüfung von Unterlagen unter Berufung auf eine gesetzlich anerkannte Verschwiegenheitspflicht oder ein ihm zustehendes Recht zur Aussageverweigerung nach § 157 Abs 1 Z 2 bis 5 StPO widerspricht. Die Sichtungs- und Prüfungsverpflichtung des Kartellgerichts ist daher auf diese im Gesetz vorgesehenen Versiegelungsgründe beschränkt. Werden solche nicht einmal behauptet, ist das Kartellgericht nicht gehalten, von Amts wegen nach gesetzlichen Widerspruchsgründen zu forschen.