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OEZK

Heft 5, November 2020, Band 13

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 2309-7507

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Inhalt der Ausgabe

S. 167 - 178, Abhandlung

Franz Stenitzer / Axel Reidlinger

Neues zur europäischen Fusionskontrolle: Aufhebung der Untersagungsentscheidung Hutchison 3G UK/Telefónica UK der Kommission durch das EuG

Im Mai 2016 hatte die Europäische Kommission die angemeldete Übernahme des Mobilfunkanbieters Telefónica UK durch Hutchison 3G UK wegen wettbewerblicher Bedenken untersagt. Das Europäische Gericht in Luxemburg hob diese Untersagungsentscheidung nun im Mai 2020 auf. Das Urteil enthält wichtige Hinweise zur Reichweite des für die Untersagung von Zusammenschlüssen in der europäischen Fusionskontrolle relevanten Kriteriums („erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs“). Zudem präzisiert das Gericht die Beweisanforderungen, denen die Kommission in diesem Zusammenhang nachkommen muss.

S. 179 - 184, Abhandlung

Stefan Ruech / Anastasios Xeniadis / Anna Luger

(Kein) Veräußerer gesucht? – Zur Parteistellung des Veräußerers im Zusammenschlussverfahren

Mit der kartellrechtlichen Zusammenschlusskontrolle wird das Ziel der Erhaltung und Förderung wettbewerblich strukturierter Märkte verfolgt. In der Praxis stellt sich dabei oftmals die Frage, welche Rolle der Veräußerer im Zusammenschlussverfahren einnehmen kann. Das KOG hat sich dabei erst jüngst in der Entscheidung 16 Ok 2/20k – Parteistellung Veräußerer erstmals mit dieser Frage für das kartellgerichtliche Prüfverfahren auseinandergesetzt. Neben einer vertieften Analyse der Entscheidung des KOG, gibt dieser Beitrag einen Überblick über die möglichen Rollen des Veräußerers sowohl im Verwaltungsverfahren vor den Amtsparteien als auch für das Verfahren vor dem Kartellgericht.

S. 185 - 196, Abhandlung

Julia Schönhuber / Isabella Hartung

Das Investitionskontrollgesetz

Das Bundesgesetz über die Kontrolle von ausländischen Direktinvestitionen (Investitionskontrollgesetz – InvKG), BGBl I 87/2020, enthält eine komplette Neuregelung der österreichischen Investitionskontrolle, welcher nach der bisherigen Regelung in § 25a AußWG nur geringe praktische Bedeutung zukam. Anlass für das neue Gesetz war zum einen die Verordnung (EU) 2019/452 zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der EU („FDI-Screening-VO“), die ab 11.10.2020 in vollem Umfang anzuwenden ist. Der darin enthaltene Mechanismus zur Zusammenarbeit und zum Informationsaustausch bedarf einer nationalen gesetzlichen Grundlage. Zum anderen haben zunehmende Direktinvestitionen aus Drittstaaten, die eine Bedrohung für die Sicherheit oder öffentliche Ordnung darstellen können, das Bedürfnis geweckt, solche Investitionen einer strengeren Kontrolle zu unterziehen. Das InvKG enthält daher nicht nur Regeln betreffend die Kooperation auf EU-Ebene, sondern auch Verschärfungen im Vergleich zur bisherigen Gesetzeslage (zB eine Genehmigungspflicht auch für mittelbare Erwerbsvorgänge und eine herabgesetzte Aufgriffsschwelle für besonders sensible Bereiche). Dieser Beitrag gibt einen ersten Überblick über das neue Gesetz und befasst sich auch mit einzelnen Aspekten, die in der Praxis relevant sein werden, wie zB das Zusammenspiel mit der Fusionskontrolle.

S. 197 - 199, Entscheidung

Peter Gruber

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