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Österreichische Zeitschrift für Kartellrecht

Heft 4, September 2015, Band 2015

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 2309-7507

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Inhalt der Ausgabe

S. 140 - 143, Abhandlung

Maunz, Philipp/​Taschke , Ralph

16. Competition Talk der BWB: „Online-Handel im Fokus der Wettbewerbsbehörden“

Am 21. April 2015 fand in den Räumlichkeiten des Hotels Stefanie der bereits 16. Competition Talk, diesmal zum Thema „Online-Handel im Fokus der Wettbewerbsbehörden“, statt.

Der Generaldirektor der BWB, Dr. Theodor Thanner, richtete zunächst die Eröffnungsworte an die zahlreich erschienenen Gäste und begrüßte die Gastredner Mag. Martin Eckel LL.M. (Rechtsanwalt bei TaylorWessing), Eberhard Temme (Direktor Bundeskartellamt), Mag. Ralph Taschke LL.M. (Referent Bundeswettbewerbsbehörde) sowie Mag. Viktoria Michlits (Referentin der Abteilung C1/4 Wettbewerbspolitik und -recht im BMWFW), die als Moderatorin durch den Competition Talk führte.

S. 144 - 146, Abhandlung

Maunz , Philipp

17. Competition Talk der BWB: „Wettbewerb und gesetzliche Krankenversicherungen – Ein natürliches Spannungsfeld?“

Am 30. Juni 2015 fand in den Räumlichkeiten des Hotels Stefanie der bereits 17. Competition Talk, dieses Mal zum Thema „Wettbewerb und gesetzliche Krankenversicherung – Ein natürliches Spannungsfeld?“, statt.

Als Gastredner fungierten em. o. Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer (Em. Universitätsprofessor an der Universität Wien und of counsel bei Lansky, Ganzger und Partner Rechtsanwälte GmbH), Dr. Josef Probst (Generaldirektor im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger), ao. Univ.-Prof. Dr. Rudolf Mosler (Ao. Universitätsprofessor für Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Universität Salzburg) sowie Dr. Günter Bauer LL.M. (Rechtsanwalt und Partner bei Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG). Mag. Gerlinde Padlewski (Referentin Bundeswettbewerbsbehörde) führte als Moderatorin durch den Competition Talk.

S. 147 - 148, Entscheidung

Gruber, Johannes Peter

Rechtsprechungsübersicht 04/2015

S. 149 - 154, Entscheidung

Seelos, Barbara/​Harsdorf , Natalie

Veni, vidi, VI(N)CI?

S. 155 - 157, Entscheidung

Paulus , Eduard

Landesarbeitsgericht Düsseldorf entscheidet über die persönliche Haftung eines Geschäftsführers für verhängte Kartellrechtsbußen

Eine nach § 81 GWB gegen eine GmbH verhängte Geldbuße kann das Unternehmen nicht nach § 43 Abs 2 dt GmbHG vom Geschäftsführer erstattet verlangen.

Die Trennung zwischen ordnungsrechtlicher Sanktionierung und zivilrechtlicher Lastentragung spricht nicht dafür, dass eine Geldbuße stets ein ersatzfähiger Schaden ist.

Die gesetzgeberische Wertung, dass Normadressat der Geldbuße das Unternehmen ist und nicht die für sie handelnden Personen, ist auch im Zivilrecht zu berücksichtigen.

Dies gilt zumindest für vom Bundeskartellamt verhängte Kartellbußen, die nach § 81 Abs 5 GWB fakultativ die Abschöpfung des beim Unternehmen erzielten Vorteils beinhalten können und nach § 81 Abs 4 GWB sowohl gegen das Unternehmen selbst als auch gegen die für das Unternehmen handelnden Personen unter Berücksichtigung eines unterschiedlichen Dotierungsrahmens verhängt werden können.

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