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Heft 4, September 2015, Band 2015

eJournal-Heft
ISSN Online:
2309-7507

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Inhalt der Ausgabe

  • The Principle of Transparency and its Limits in the context of Competition Investigations

    S. 123 - 126, Abhandlung

    Koen Lenaerts
  • The judgment of the General Court in the Intel case and the opinion of the Advocate General in the Post Danmark case: a reconsideration of the policy of the European Commission?

    S. 127 - 139, Abhandlung

    Pierre Goffinet
  • 16. Competition Talk der BWB: „Online-Handel im Fokus der Wettbewerbsbehörden“

    S. 140 - 143, Abhandlung

    Ralph Taschke / Philipp Maunz

    Am 21. April 2015 fand in den Räumlichkeiten des Hotels Stefanie der bereits 16. Competition Talk, diesmal zum Thema „Online-Handel im Fokus der Wettbewerbsbehörden“, statt.

    Der Generaldirektor der BWB, Dr. Theodor Thanner, richtete zunächst die Eröffnungsworte an die zahlreich erschienenen Gäste und begrüßte die Gastredner Mag. Martin Eckel LL.M. (Rechtsanwalt bei TaylorWessing), Eberhard Temme (Direktor Bundeskartellamt), Mag. Ralph Taschke LL.M. (Referent Bundeswettbewerbsbehörde) sowie Mag. Viktoria Michlits (Referentin der Abteilung C1/4 Wettbewerbspolitik und -recht im BMWFW), die als Moderatorin durch den Competition Talk führte.

  • 17. Competition Talk der BWB: „Wettbewerb und gesetzliche Krankenversicherungen – Ein natürliches Spannungsfeld?“

    S. 144 - 146, Abhandlung

    Philipp Maunz

    Am 30. Juni 2015 fand in den Räumlichkeiten des Hotels Stefanie der bereits 17. Competition Talk, dieses Mal zum Thema „Wettbewerb und gesetzliche Krankenversicherung – Ein natürliches Spannungsfeld?“, statt.

    Als Gastredner fungierten em. o. Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer (Em. Universitätsprofessor an der Universität Wien und of counsel bei Lansky, Ganzger und Partner Rechtsanwälte GmbH), Dr. Josef Probst (Generaldirektor im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger), ao. Univ.-Prof. Dr. Rudolf Mosler (Ao. Universitätsprofessor für Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Universität Salzburg) sowie Dr. Günter Bauer LL.M. (Rechtsanwalt und Partner bei Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG). Mag. Gerlinde Padlewski (Referentin Bundeswettbewerbsbehörde) führte als Moderatorin durch den Competition Talk.

  • Rechtsprechungsübersicht 04/2015

    S. 147 - 148, Entscheidung

    Johannes Peter Gruber
  • Veni, vidi, VI(N)CI?

    S. 149 - 154, Entscheidung

    Natalie Harsdorf / Barbara Seelos
  • Landesarbeitsgericht Düsseldorf entscheidet über die persönliche Haftung eines Geschäftsführers für verhängte Kartellrechtsbußen

    S. 155 - 157, Entscheidung

    Eduard Paulus

    Eine nach § 81 GWB gegen eine GmbH verhängte Geldbuße kann das Unternehmen nicht nach § 43 Abs 2 dt GmbHG vom Geschäftsführer erstattet verlangen.

    Die Trennung zwischen ordnungsrechtlicher Sanktionierung und zivilrechtlicher Lastentragung spricht nicht dafür, dass eine Geldbuße stets ein ersatzfähiger Schaden ist.

    Die gesetzgeberische Wertung, dass Normadressat der Geldbuße das Unternehmen ist und nicht die für sie handelnden Personen, ist auch im Zivilrecht zu berücksichtigen.

    Dies gilt zumindest für vom Bundeskartellamt verhängte Kartellbußen, die nach § 81 Abs 5 GWB fakultativ die Abschöpfung des beim Unternehmen erzielten Vorteils beinhalten können und nach § 81 Abs 4 GWB sowohl gegen das Unternehmen selbst als auch gegen die für das Unternehmen handelnden Personen unter Berücksichtigung eines unterschiedlichen Dotierungsrahmens verhängt werden können.

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