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OEZK

Heft 2, April 2018, Band 11

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 2309-7507

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Inhalt der Ausgabe

S. 43 - 49, Abhandlung

Theodor Thanner

Kartellrecht neu denken

Herzlichen Dank für die Einladung zum Symposium der Studienvereinigung Kartellrecht. Ich freue mich, Ihnen zu Beginn ein paar ausgewählte Gedanken zur Lage des Wettbewerbs in Österreich mit auf den Weg geben zu können, bevor in den einzelnen Panels spezifische Themen diskutiert werden.

In meinem Vortrag werde ich eine Bilanz über die vergangenen Jahre ziehen, auf aktuelle Fragen in Hinblick auf die Zusammenschlusskontrolle und den Kartellrechtsvollzug eingehen und abschließend noch einen Blick in die Zukunft der österreichischen Wettbewerbslandschaft werfen.

Dabei werden Sie sehen, dass wir Kartellrecht in vielen Bereichen neu denken müssen, um mit neuen Herausforderungen Schritt zu halten.

S. 50 - 59, Abhandlung

Gerhard Klumpe / Thomas Thiede

Abyssus abyssum invocat - Rechtsvergleichende Überlegungen zur Umsetzung der Kartellschadenersatzrichtlinie im österreichischen KaWeRäG 2017 und in der deutschen 9. GWB-Novelle

Ein Vergleich zwischen der Umsetzung der Kartellschadenrichtlinie im KaWeRÄG 2017 und dem deutschen Pendant der 9. GWB-Novelle offenbart neben zahlreichen Gemeinsamkeiten, dass der deutsche Gesetzgeber in erheblichen Einzelfragen – wohl in den besten Absichten – sachfremde und ohne Not komplizierte Regelungen gewählt hat. Insgesamt wirken zahlreiche Lösungen des österreichischen KaWeRÄG 2017 deutlich durchdachter und sachgerechter.

S. 60 - 65, Abhandlung

Johannes Peter Gruber

Parallele Anwendung von nationalem und europäischem Wettbewerbsrecht

Die Rechtslage ist eigentlich einfach: Nach dem AEUV gilt europäisches Wettbewerbsrecht, wenn ein Verhalten geeignet ist, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen. In allen anderen Fällen, also auf regionaler und lokaler Ebene, gilt nationales Wettbewerbsrecht. Die herrschende Auffassung geht trotz dieser klaren Trennlinie nach wie vor davon aus, dass neben europäischem Wettbewerbsrecht „parallel“ auch nationales Recht anzuwenden ist. Ein – meines Erachtens – unhaltbarer Standpunkt.

S. 66 - 68, Entscheidung

Johannes Peter Gruber

Rechtsprechungsübersicht

S. 69 - 75, Entscheidung

Lisa Schwarz

Verhängung hoher Geldbußen durch Verwaltungsbehörden verfassungskonform? Der VfGH zu § 99d BWG

Die folgende Entscheidungsbesprechung setzt sich mit dem Erkenntnis des VfGH vom 13. Dezember 2017, mit welchem das Höchstgericht von seiner in den 1990er Jahren entwickelten Judikatur zur Abgrenzung zwischen Justizstrafrecht und Verwaltungsstrafrecht abgegangen ist, auseinander.

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