Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

Heft 5, Oktober 2013, Band 2013

eJournal-Heft
ISSN Online:
2309-7507

60,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel Heft 5, Oktober 2013, Band 2013 in den Warenkorb legen

Inhalt der Ausgabe

  • Dogmatische Einordnung scheinbar einseitiger Herstellermaßnahmen

    S. 163 - 171, Abhandlung

    Rainer Palmstorfer

    Die Abgrenzung von einseitigem zu vereinbartem wettbewerbswidrigen Herstellerverhalten ist von zentraler Bedeutung für die Anwendbarkeit von Art 101 Abs 1 AEUV, setzt letztere Vorschrift doch das Zusammenwirken mindestens zweier Unternehmen voraus. Dieser Beitrag setzt sich mit dieser Abgrenzungsproblematik auseinander und versucht anhand der bisherigen Rechtsprechung der Unionsgerichte ein Prüfschema zu entwickeln, anhand dessen diese Abgrenzung vorgenommen werden kann.

  • 46. Innsbrucker Symposion des FIW (13. – 15.2.2013)

    S. 172 - 178, Abhandlung

    Ulrike Suchsland / Niels Lau

    Das 46. Innsbrucker Symposion des Forschungsinstituts für Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb (FIW) fand vom 13. bis 15. Februar 2013 unter dem Thema „Herausforderungen für die Wettbewerbsordnung – Kartellrecht zwischen Industriepolitik und Verbraucherschutz“ statt.

  • Rechtliche Aspekte des Preisschirmeffekts (Umbrella-Effekts)

    S. 178 - 182, Abhandlung

    Isabelle Pellech
  • Rechtsprechungsübersicht

    S. 182 - 184, Entscheidung

    Johannes Peter Gruber
  • Urteilsbesprechung im EuG-Fall REWE/ADEG – Das EuG hat die Entscheidung der Europäischen Kommission im Fall REWE/ADEG bestätigt – Supermarktfusion rechtmäßig

    S. 185 - 189, Entscheidung

    Yvonne Simon
  • Schadenersatz nach Kartellrechtsverstoß

    S. 190 - 195, Entscheidung

    Esther Sowka-Hold / Dieter Hauck

    Die Ergebnisse des kartellgerichtlichen Verfahrens sind bei der Schlüssigkeitsprüfung im Schadenersatzprozess zu berücksichtigen.

    Es bestehen folgende Anspruchsvoraussetzungen eines Schadenersatzanspruchs bei Verstößen gegen innerstaatliches oder gemeinschaftsrechtliches Wettbewerbsrecht: a) kartellrechtswidriges Verhalten; b) Anspruchsteller ist Betroffener der Zuwiderhandlung; c) Schaden; d) Kausalität und Zurechnungszusammenhang zwischen Verstoß und Schaden; e) Verschulden.

    Die geltenden Wettbewerbsregeln des nationalen Rechts und des Unionsrechts sind Schutzgesetze iSd § 1311 ABGB. Der persönliche Schutzbereich des Kartellverbots erstreckt sich auf all jene Anbieter und Nachfrager, die auf den von einem Kartell betroffenen sachlich und räumlich relevanten Märkten tätig sind.

    Wird der kartellbedingt überhöhte Preis aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung von einem Dritten getragen, ist dieser Dritte nach den Grundsätzen der Drittschadensliquidation klagslegitimiert.

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice