Mit dem Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2017 wurde ein neuer Abs 4 in § 9 KartG 2005 eingefügt, der die Zusammenschlusskontrolle auf umsatzschwache Unternehmen, die zu einem hohen Kaufpreis erworben werden, ausweitet. Im nachstehenden Beitrag sollen die einzelnen Tatbestandsmerkmale dieser neuen Bestimmung analysiert und deren Auswirkung auf die Praxis untersucht werden.



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- 2309-7507
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Inhalt der Ausgabe
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S. 87 - 90, Abhandlung
Paul Nimmerfall -
S. 91 - 97, Abhandlung
Maximilian Mertel -
S. 98 - 107, Abhandlung
Christian H. Müller / Thomas ThiedeVerletzungen selektiver Vertriebsvereinbarungen in grenzüberschreitenden Sachverhalten werfen gerade im Onlinebereich immer wieder Fragen nach dem auf die Verletzung anwendbaren Recht und des für die Beurteilung zuständigen nationalen Gerichts auf. In einem neuen Vorabentscheidungsverfahren hatte nunmehr der EuGH über letzteres zu befinden.
Im vorliegenden Beitrag wird die Entscheidung in ihrem materiellrechtlichen und dem durch zahlreiche Einzelentscheidungen geprägten, recht komplizierten international-zivilprozessualen Kontext vorgestellt und erörtert.
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S. 108 - 112, Abhandlung
Nathalie Jeneral -
S. 113 - 115, Abhandlung
Robert BöttnerAm 27. und 28.3.2017 fand das neunte Speyerer Kartellrechtsforum an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer statt. Die Tagung stand unter der wissenschaftlichen Leitung von Professor Dr. Wolfgang Weiß. Den über 70 Teilnehmern aus der Wissenschaft, der öffentlichen Verwaltung, der Gerichtsbarkeit, Unternehmen und der Anwaltschaft bot sich auf dem anderthalbtägigen Expertenforum die Möglichkeit, sich über grundlegende und aktuelle Fragestellungen des deutschen und europäischen Kartellrechts zu informieren und zusammen mit den Referenten zu erörtern.
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S. 116 - 118, Abhandlung
Sigrid Tresnak / Marcus Becka -
S. 118 - 119, Abhandlung
Luca Schicho / Sarah FürlingerDieses Jahr fand zum dritten Mal der Kartellrecht Moot Court, gemeinsam organisiert von der Bundeswettbewerbsbehörde, der Rechtsanwaltskanzlei DORDA und der Studentenorganisation ELSA (European Law Students Association), statt. Gewonnen hat das Team Juridicum 1 mit Claudia Pöttinger, Daniel Metz und Paul Nimmerfall, das sich im Finale gegen das Team Juridicum 2 mit Gabriel Frikh, Angela Liu und Philipp Schaubach durchsetzte. Im Best Speaker Finale zwischen Michael Otti (Team Graz), Katharina Oberranzmeier (Team Linz), Philipp Schaubach (Team Juridicum 2) und Florian Pröll (Team Graz) erreichten Michael Otti den ersten und Katharina Oberranzmeier den zweiten Platz.
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S. 120 - 121, Entscheidung
Johannes Peter Gruber