Der EuGH hat die seit langem umstrittene Rechtsfrage, ob staatliche Gerichte bei Aufhebungsklagen wegen ordre public-Verstößen nach Unionsrecht einen bestimmten Prüfungsumfang einhalten müssen, nicht explizit beantwortet. Für die Prüfungstiefe sollte somit auch weiterhin das jeweilige innerstaatliche Verfahrensrecht entscheidend sein.



Heft 1, Februar 2017, Band 2017
- ISSN Online:
- 2309-7507
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Inhalt der Ausgabe
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S. 3 - 13, Abhandlung
Diana Ionescu / Axel Reidlinger -
S. 13 - 23, Abhandlung
Anna Theresa Mayer / Alexander HierscheSeit dem Jahr 2010 ermittelt die Europäische Kommission gleich hinsichtlich mehrerer Vorwürfe gegen den Suchmaschinen-Riesen aus Kalifornien. Dass mitunter schon die Ausarbeitung der Mitteilung der Beschwerdepunkte mehrere Jahre in Anspruch nimmt, liegt nicht zuletzt darin begründet, dass die Untersuchungen teils neuartige Fragestellungen berühren, deren Besonderheiten in den Spezifika der so genannten digitalen Ökonomie wurzeln. Die angesprochenen Fragestellungen reichen von der Definition des Produktmarkts über die Bestimmung der Marktanteile bis hin zur Auslegung der Missbrauchstatbestände.
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S. 24 - 26, Abhandlung
Nathalie JeneralMit dem Thema Kreditkarten und Wettbewerb beschäftigte sich der 25. Competition Talk, welcher am 13.09.2016 stattfand. Ein hochkarätiges Plenum aus Vertretern der Praxis gab einen umfassenden Überblick über den österreichischen Kreditkartenmarkt, sowie die Besonderheiten der europäischen Regelungen und der derzeitigen Untersuchung zum Thema Bankomatgebühren durch die BWB.
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S. 27 - 28, Abhandlung
Georg SeperWelche Auswirkung hat das Recht auf eine gute Verwaltung, wie sie die Charta der Grundrechte der Europäischen Union enthält, auf die österreichische Verwaltungspraxis? Dieser Fragestellung widmete sich der 26. Competition Talk der BWB, der am 24. Oktober 2016 in den Räumlichkeiten des Hotels Stefanie unter dem Titel „Good Governance und Wettbewerb“ stattfand. Referent zu diesem Thema war Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer.
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S. 29 - 31, Entscheidung
Johannes Peter Gruber -
S. 31 - 33, Entscheidung
Maximilian Mertel / Sebastian Schmid / Teresa Eckhard -
S. 34 - 38, Entscheidung
Maximilian Diem / Anastasios Xeniadis / Philipp Maunz -
S. 38 - 39, Entscheidung
Eduard Paulus