Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes im Anschluss an eine Vorlagefrage aus Frankreich in der Rs Towercast erzeugte beachtliche Resonanz. In dieser Entscheidung äußerte sich der EuGH erstmals seit Bestehen der Fusionskontrolle zum Verhältnis der Ex-ante-Fusionskontrolle und Ex-post-Missbrauchskontrolle. Der EuGH trifft – den Schlussanträgen von GA Kokott folgend – eine klare, wenn auch nicht ganz überraschende Aussage mit bedeutenden Folgen für die Praxis, inklusive für bereits durchgeführte Zusammenschlüsse. Offene Fragen verbleiben jedoch im Lichte des Territorialitätsprinzips in puncto einer etwaigen analogen Sperrwirkung nationaler Fusionskontrollentscheidungen für eine Ex-post-Kontrolle in anderen Mitgliedstaaten.
- ISSN Online: 2309-7507
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Inhalt der Ausgabe
S. 79 - 87, Abhandlung
Marktstrukturmissbrauch in der Rs Towercast: Kontrolle von Zusammenschlüssen jenseits der Fusionskontrolle
S. 88 - 100, Abhandlung
Die Zurechnung von Vertriebshändlern zu einem Herstellerunternehmen im Rahmen der Mißbrauchskontrolle nach Art 102 AEUV
Der Missbrauch einer beherrschenden Stellung auf einem Markt durch ein Unternehmen ist gemäß Art 102 AEUV verboten. Dieser Beitrag behandelt vor diesem Hintergrund die Zurechnung des Geschäftsverhaltens von Vertriebshändlern als formal unabhängige Unternehmen zu einem marktbeherrschenden Herstellerunternehmen und die Relevanz von Ausschließlichkeitsklauseln in Standardverträgen.
Dieses Jahr fand bereits zum neunten Mal in Folge der Kartellrecht Moot Court, gemeinsam organisiert von der Bundeswettbewerbsbehörde, der Studierendenorganisation ELSA (European Law Students‘ Association) und der Rechtsanwaltskanzlei DORDA, statt. Gewonnen hat das Team der Universität Salzburg (Julia Helminger, Tania Veronica Loderbauer, Pia Möslinger-Gehmayr und Marie-Christin Prechtl), das sich im Finale gegen das Team der WU (Sabrina Ebrahem, Lisa Forst, Teresa Greinecker und Nico Simoncsisc) durchsetzen konnte. Im Best Speaker Finale überzeugte Adrian Müry (Team Salzburg/Graz) die Jury und setzte sich gegen Julia Helminger (Team Salzburg), Nico Simoncsics (Team WU) und Moritz Wegscheider (Team Universität Wien 1) durch. Die GD a.i. Dr. Harsdorf-Borsch schloss den 9. Moot Court mit der Siegerehrung unter Einbindung des ersten Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments Dr. Othmar Karas, der eine Keynote Speech zur Bedeutung des Wettbewerbsrechts hielt.
S. 105 - 107, Entscheidung
EuG entscheidet erstmals die Beweislast für das Versenden einer Marktbefragung der Kommission – Zustellungen an Pressesprecher rechtswirksam
Die Beweislast liegt bei der Kommission; das Unternehmen hat bei gelungenem Nachweis jedoch die Möglichkeit, die Beweise in Zweifel zu ziehen.
Zustellungen von Auskunftsverlangen an den Pressesprecher sind ohne dessen Widerspruch rechtswirksam.
Nähere Bestimmung der individuellen Betroffenheit als Prozessvoraussetzung der Nichtigkeitsklage.
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