Mit seinem Urteil in der Rs MEO gibt der EuGH wichtige Anhaltspunkte für die Handhabung des Tatbestandselements der Benachteiligung im Wettbewerb bei einer Diskriminierung von Handelspartnern durch ein marktbeherrschendes Unternehmen. Der Beitrag beleuchtet das Urteil und diskutiert potentielle Auswirkungen für die Praxis.
- ISSN Online: 2309-7507
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Inhalt der Ausgabe
S. 119 - 127, Abhandlung
The evolution of competition authorities’ networks and the future of cooperation between NCAs in Europe
S. 128 - 135, Abhandlung
Zum Begriff der Wettbewerbsbenachteiligung bei Diskriminierungen unter Artikel 102 AEUV
Der EuGH hat im vergangenen November klargestellt, dass Entscheidungen der Europäischen Kommission über die Annahme von „Verpflichtungszusagen“ die nationalen Gerichte nicht binden. Die Entscheidung ist zwar im Grund richtig, es sind meines Erachtens aber einige wesentliche Einschränkungen notwendig. So müssen jedenfalls die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten gebunden sein, auch wenn die Entscheidung – allerdings nur nebenbei – das Gegenteil zu behaupten scheint.
S. 145 - 151, Abhandlung
Öffentlichkeitsarbeit als wesentliche Aufgabe des Kartellrechtsvollzuges
Das KaWeRÄG 2017 hat neue Parameter für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) gebracht. Im Folgenden werden diese Neuerungen analysiert und vergleichend auch auf die Öffentlichkeitsarbeit der Europäischen Kommission und des deutschen Bundeskartellamtes (nachstehend „BKamt“) Bezug genommen.
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