Mit seinem Urteil in der Rs MEO gibt der EuGH wichtige Anhaltspunkte für die Handhabung des Tatbestandselements der Benachteiligung im Wettbewerb bei einer Diskriminierung von Handelspartnern durch ein marktbeherrschendes Unternehmen. Der Beitrag beleuchtet das Urteil und diskutiert potentielle Auswirkungen für die Praxis.



Heft 4, September 2018, Band 11
- ISSN Online:
- 2309-7507
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Inhalt der Ausgabe
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S. 119 - 127, Abhandlung
Mateusz Błachucki -
S. 128 - 135, Abhandlung
Johannes Safron -
S. 136 - 144, Abhandlung
Johannes Peter GruberDer EuGH hat im vergangenen November klargestellt, dass Entscheidungen der Europäischen Kommission über die Annahme von „Verpflichtungszusagen“ die nationalen Gerichte nicht binden. Die Entscheidung ist zwar im Grund richtig, es sind meines Erachtens aber einige wesentliche Einschränkungen notwendig. So müssen jedenfalls die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten gebunden sein, auch wenn die Entscheidung – allerdings nur nebenbei – das Gegenteil zu behaupten scheint.
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S. 145 - 151, Abhandlung
Nathalie Jeneral / Sarah FürlingerDas KaWeRÄG 2017 hat neue Parameter für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) gebracht. Im Folgenden werden diese Neuerungen analysiert und vergleichend auch auf die Öffentlichkeitsarbeit der Europäischen Kommission und des deutschen Bundeskartellamtes (nachstehend „BKamt“) Bezug genommen.
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S. 152 - 154, Entscheidung
Johannes Peter Gruber