Ein aktuelles Urteil des OLG Frankfurt trifft wichtige Aussagen zur Rechtfertigung von Wettbewerbsbeschränkungen durch Interessen sportorganisatorischer und ökologischer Natur. Der vorliegende Beitrag diskutiert die Thesen im Lichte des unionsrechtlichen Kartellverbots.
- ISSN Online: 2309-7507
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Inhalt der Ausgabe
S. 43 - 47, Abhandlung
Die Verfolgung von nicht-wirtschaftlichen Zielen durch Sportverbände im Lichte des Kartellrechts
S. 48 - 56, Abhandlung
EuGH will seine Zuständigkeit für Vorabentscheidungsersuchen (teilweise) an das EuG abtreten – und stellt Antrag auf Änderung seiner Satzung
Im Lichte der zunehmenden Quantität und insbesondere Qualität der zu beantwortenden Vorabentscheidungsersuchen nach Art 267 AEUV beantragt der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) beim Unionsgesetzgeber, eine verbindliche Verordnung zu erlassen, mit der die Satzung des EuGH geändert und seine Zuständigkeit für Vorabentscheidungsersuchen – in sechs Materien – hinkünftig dem Gericht der Europäischen Union (EuG) übertragen werden soll.
Vor diesem Hintergrund liefert der EuGH Vorschläge zur zukünftigen Zuständigkeitsverteilung, und -Prüfung gleich mit. Zudem soll der Mechanismus der vorherigen Zulassung der Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Gerichts (auch iZm Schiedsklauseln) ausgeweitet werden.
Der vorliegende Aufsatz dient dem Zweck, diese vom EuGH selbst beantragte Novelle exzerpierend darzustellen und den geneigten Leser über die angestrebten Änderungen informiert zu halten:
S. 57 - 65, Abhandlung
(K)ein Kavaliersdelikt: Die Straf(un)würdigkeit der verbotenen Durchführung eines Zusammenschlussvorhabens
Ein anmeldebedürftiger Zusammenschluss darf nicht vor dessen Freigabe durch die Amtsparteien (in Phase 1) oder das Kartellgericht („KG“) (bzw Kartellobergericht („KOG“)) (in Phase 2) durchgeführt werden. Wird ein anmeldebedürftiger Zusammenschluss ohne vorherige Freigabe durchgeführt, liegt ein Verstoß gegen das Durchführungsverbot vor, der gemäß § 17 iVm § 29 Abs 1 Z 1 lit a KartG 2005 sanktionsbedroht ist. Nach der Rsp des KOG (16 Ok 2/13; 16 Ok 2/17f) und der nunmehrigen stRsp des KG ist die Unterlassung von Zusammenschlussanmeldungen in Österreich kein „Kavaliersdelikt“ und die Geldbuße muss eine solche Höhe erreichen, dass sie auch spürbar ist. Bei Vorliegen besonderer Umstände des Einzelfalls sieht das KOG jedoch die Möglichkeit vor, von einer Strafe gänzlich abzusehen. Der Beitrag befasst sich mit den Voraussetzungen einer möglichen Strafunwürdigkeit bei der verbotenen Durchführung eines Zusammenschlussvorhabens.
In seiner Monographie „Chinese State Owned Enterprises and EU Merger Control“ befasst sich der in Macau tätige moldauische Rechtswissenschaftler Svetlicinii mit Unzulänglichkeiten und Schwachstellen der bislang praktizierten europäischen Fusions- und Investitionskontrolle gegenüber chinesischen Staatsunternehmen. Der Autor verweist auf die besonderen strukturellen Merkmale, rechtlichen und politischen Vorgaben, nach denen diese in Überseeländern tätig sind, und zeigt die Richtung der bereits begonnenen Reformbemühungen auf europäischer Seite. Seine Darstellung besitzt Brisanz sowie geopolitische Relevanz.
S. 70 - 72, Entscheidung
Marktmachtmissbrauch: Ausschließlichkeitsklauseln in Vertriebsverträgen müssen laut EuGH geeignet sein, Verdrängungswirkungen zu entfalten
Die Wettbewerbsbehörde ist verpflichtet, die tatsächliche Eignung zur Verdrängung auch unter Berücksichtigung der Beweise zu prüfen, die von dem Unternehmen in beherrschender Stellung vorgelegt wurden.
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