Am 5. November 2021 veranstaltete das Institut für Europarecht der Johannes Kepler Universität Linz in Kooperation mit dem Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung der Universität Wien erstmals eine Tagung zum europäischen Kartellrecht. Die an der JKU Linz in hybrider Form abgehaltene Veranstaltung, welche unter der wissenschaftlichen Leitung von Univ.-Prof. MMMag. Dr. Rainer Palmstorfer, LL.M. (JKU Linz), und Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Jaeger, LL.M. (Universität Wien), stand, lud namhafte Expertinnen und Experten ein, um über aktuelle Fragen zum Thema „Kartellrecht im Wandel: Braucht es neue Ansätze für Klima, COVID und Datenkraken?“ zu referieren. Der Tagungstitel ließ also bereits vorab auf spannende Vorträge sowohl im Bereich des europäischen als auch des nationalen Kartellrechts schließen. Nach einer Begrüßung durch Univ.-Prof.in Dr.in Lyane Sautner, Vizedekanin für Forschung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der JKU Linz, und freundlichen einleitenden Grußworten von Dr. Theodor Thanner, Generaldirektor für Wettbewerb der Bundeswettbewerbsbehörde, startete der inhaltliche Teil.
- ISSN Online: 2309-7507
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Inhalt der Ausgabe
S. 200 - 202, Abhandlung
Kartellrecht im Wandel: Braucht es neue Ansätze für Klima, COVID und Datenkraken?
Der OGH konnte seit den neunziger Jahren im kartellgerichtlichen Verfahren nur als Rechtsinstanz tätig werden. Da es im Kartellverfahren nur zwei Instanzen gibt, war damit eine Anfechtung der Tatsachenfeststellungen des Erstgerichts ausgeschlossen. Seit dem KaWeRÄG 2017 ist eine Anfechtung auch möglich, wenn „erhebliche Bedenken“ gegen diese Tatsachenfeststellungen bestehen. Allzu viel hat sich dadurch allerdings nicht geändert.
Ob eine Handlung, die im Rahmen der Umsetzung einer M&A-Transaktion gesetzt wird, als Vollzugshandlung im Sinne des Art 7 Abs 1 FKVO bzw § 17 Abs 1 KartG 2005 zu beurteilen ist sowie welche Kriterien herangezogen werden, um diese zu unterscheiden, ist bereits seit langem Gegenstand von Debatten. Außerdem ist der zeitliche und räumliche Anwendungsbereich des Vollzugsverbots von essenzieller Bedeutung bei der Umsetzung einer M&A-Transaktion.
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