Der Beitrag geht der Frage nach, wozu das private Wirtschaftsrecht gut ist. Es wird gezeigt, dass die Durchsetzung von Wettbewerb oberste Priorität hat. Information, Haftungsbeschränkung, sowie die Vermeidung von Transaktionskosten hat dabei entscheidende Bedeutung.
- ISSN Online: 2309-7507
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Inhalt der Ausgabe
S. 166 - 168, Abhandlung
Der geographische Umfang des Doppelbestrafungsverbots im Kartellrecht
Bei Tätigwerden mehrerer Wettbewerbsbehörden ist das Doppelbestrafungsverbot zu beachten. Für den Umfang des Doppelbestrafungsverbots ist in diesem Zusammenhang maßgeblich, welche wettbewerbsbeschränkenden Auswirkungen jeweils Gegenstand der behördlichen Verfolgung waren.
S. 169 - 172, Abhandlung
„Whistleblower“ versus Kronzeuge: Quo vadis, Informant?
Die BWB hat erste Zahlen zur Nutzung ihres Anfang 2018 implementierten „Whistleblowing-Systems“ veröffentlicht: Über dieses internetbasierte Hinweisgebersystem scheint eine beachtliche Anzahl an inhaltlich für die BWB interessanten Hinweisen auf kartellrechtswidrige Verhaltensweisen eingelangt zu sein. Dieser Umstand soll hier zum Anlass genommen werden, Vor- und Nachteile des Nebeneinander von „Whistleblowing-System“ und Kronzeugenregel zu beleuchten sowie zu hinterfragen, ob die Unterschiede zwischen den beiden Instrumenten für potenzielle Informanten ausreichend transparent sind.
S. 173 - 179, Abhandlung
Wettbewerb und Gender: Neue Aspekte in der internationalen Debatte und mögliche Implikationen für Wettbewerbsbehörden
Vorliegender Beitrag widmet sich den Schnittstellen zwischen Gender und Wettbewerb vor dem Hintergrund der international aktuell geführten Debatte. Es stellt sich die Frage, inwieweit Wettbewerb einen Einfluss auf die Geschlechtergerechtigkeit hat und haben kann. Dabei liegt ein Fokus auf möglichen Implikationen für die wettbewerbsbehördliche Tätigkeit.
S. 183 - 184, Entscheidung
Unterscheidungskraft einer Marke nach der Richtlinie 2008/95/EG
Der EuGH legt in diesem Urteil den Rahmen des Beurteilungskriteriums „Unterscheidungskraft“ einer Marke fest. In diesem Zusammenhang spricht er über die Verwendungsarten einer angemeldeten Marke bzw über das Kriterium der Branchenüblichkeit.
S. 185 - 193, Entscheidung
OLG Düsseldorf erkennt der Beschwerde von Facebook aufschiebende Wirkung zu
Der Beschwerde von Facebook gegen den Beschluss des deutschen Bundeskartellamts – mit der dieses die in den Nutzungsbedingungen von Facebook vorgesehene Datenverarbeitung sowie ihre Durchführung nach §§ 19 Abs 1, 32 GWB untersagt und Abstellungsmaßnahmen auferlegt – wird aufschiebende Wirkung zuerkannt.
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