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OEZK

Österreichische Zeitschrift für Kartellrecht

Heft 6, Dezember 2014, Band 2014

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 2309-7507

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Inhalt der Ausgabe

S. 204 - 212, Abhandlung

Erharter, Dominik/​Harsdorf, Natalie/​Xeniadis , Anastasios

Vertikale Preisbindung: Kein Graubereich! – Teil 1

Die BWB hat seit 2011 eine Reihe von Ermittlungen wegen vertikaler Preisbindungen geführt. Im ersten Teil dieses Beitrages wird diskutiert, inwieweit vertikale Preisbindungen aus ökonomischer Sicht problematisch sind und es wird auf den Rechtsrahmen näher eingegangen. Im zweiten Teil werden der BWB-Leitfaden „Standpunkt zu vertikalen Preisbindungen“ erläutert und aktuelle Entwicklungen in Judikatur und Praxis besprochen.

S. 213 - 215, Abhandlung

Wolf-​Posch, Anna/​Liertzer , Caroline

Die Gewährung des rechtlichen Gehörs im kartellgerichtlichen Provisorialverfahren

Der Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung beim Kartellgericht ist für Unternehmen ein wichtiges Mittel, um sich rasch und effektiv gegen wettbewerbswidriges Verhalten von Lieferanten, Abnehmern oder Wettbewerbern zur Wehr zu setzen. In der Praxis scheitern die meisten Anträge auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung an den Bescheinigungsanforderungen. Ein wesentlicher Aspekt für eine erfolgreiche Antragstellung beim Kartellgericht ist ausreichendes rechtliches Gehör. Der OGH hat in seiner Entscheidung 16 Ok 12/13 klargestellt, dass der Grundsatz des rechtlichen Gehörs auch im kartellgerichtlichen Provisorialverfahren zur Anwendung kommt.

S. 216 - 220, Abhandlung

Jeneral, Nathalie

Wer haftet für die kartellrechtlichen Geldbußen?

Durch immer stärker verflochtene Unternehmenskonstrukte verwundert es nicht, dass die europäische Kommission sowie nationale Wettbewerbsbehörden auch die Haftung bei der Verhängung von Geldbußen immer weiter ausdehnen. Sei es ein Finanzinvestor, ein Aktionär, Familienstiftungen oder eine klassische Muttergesellschaften, alle können mittlerweile zur Haftung von Kartellrechtsverstößen mit herangezogen werden, selbst wenn diese gar nicht aktiv an den kartellrechtlichen Zuwiderhandlungen beteiligt waren.

Die Adressaten des Kartellverbots sind Unternehmen, dh wirtschaftliche Tätigkeiten ausübende Einheiten unabhängig von der Art ihrer Rechtsform oder Finanzierung. Ein Nichtwissen oder keine direkte Beteiligung an einem Kartellverstoß schützt die Muttergesellschaften nicht vor einer gesamtschuldnerischen Haftung bei der Verhängung von Geldbußen. Die Voraussetzung für die Annahme einer bußgeldrechtlichen Haftung ist eine kapitalmäßige Verbundenheit der Unternehmen.

S. 221 - 223, Abhandlung

Eckel, Martin/​Konrath, David

Novelle des polnischen Wettbewerbsgesetzes

Die bevorstehende Novelle des polnischen Wettbewerbsgesetzes bringt wesentliche Neuerungen. So wurde etwa das Zusammenschlusskontrollverfahren von Grund auf neu gestaltet und der europäischen Fusionskontrollverordnung angeglichen. Die neuen Regeln im Bereich der Zusammenschlusskontrolle sollen in erster Linie zu einer Verkürzung der Verfahrensdauer beitragen. Aber auch im Bereich des Geldbußenverfahrens gibt es bedeutende Änderungen. Die Novelle bringt etwa ein gesetzlich geregeltes „Settlement“-Verfahren und sieht eine Erweiterung der bestehenden Kronzeugenregelung vor. Künftig unterliegen unter gewissen Voraussetzungen auch natürliche Personen einer Strafbarkeit für Kartellverstöße.

S. 224 - 227, Abhandlung

Tresnak , Sigrid

12. Competition Talk: „Follow up: Hausdurchsuchungen“

Die Hausdurchsuchung hat sich in den letzten Monaten und Jahren als erfolgreiches Ermittlungsinstrument der BWB bewährt. Zum ersten Mal wurde das Thema Hausdurchsuchung bereits beim 2.Competition Talk und noch vor dem In-Kraft-Treten der KaWeRÄG 2012 von Experten wie Mag. Nikolaus Schaller, Richter am Kartellgericht, Dr. Raoul Hoffer, Partner Binder Grösswang Rechtsanwälte und Mag. Natalie Harsdorf, BWB, diskutiert.

Mittlerweile hat sich die Praxis der BWB weiterentwickelt und wurde durch zahlreiche zum Thema Hausdurchsuchung ergangene Judikate des Kartellgerichtes und Kartellobergerichtes Klarheit geschaffen. Dennoch sind Fragen offen, die es zu diskutieren gibt.

Der 12. Competition Talk der BWB am 29.9.2014 beschäftigte sich aus eben diesem Grund ausführlich mit dem Thema „Follow up: Hausdurchsuchungen“.

Die stellvertretende Geschäftsstellenleiterin Mag. Natalie Harsdorf, LL.M, begrüßte RA Dr. Dieter Thalhammer, LL.M. Eur., Eisenberger & Herzog Rechtsanwalts GmbH und Dr. Peter Thyri, LL.M (NYU), LL.M. (DUK) Weinrauch & Partner Rechtsanwälte OG, beides erfahrene Rechtsanwälte im Bereich Hausdurchsuchungen sowie Mag. Barbara Seelos (Referentin BWB) und Dr. Maximilian Diem (Referent BWB), beide Einsatzleiter der BWB bei Hausdurchsuchungen.

S. 228 - 230, Abhandlung

Becka , Marcus

13. Competition Talk: „Das Kartellrecht aus Sicht des Justizministeriums“

Am 28.10.2014 fand bereits der 13. Competition Talk der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) zum Thema „Das Kartellrecht aus Sicht des Justizministeriums“ im Hotel Stefanie statt. Der nun schon fünfte Competition Talk im Jahr 2014 versprach besonders spannend zu werden, zumal die BWB als Vortragenden den Bundesminister für Justiz Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter gewinnen konnte. Der langjährig tätige Universitätsprofessor (Johannes Kepler Universität Linz, Universität Wien, zuletzt Wirtschaftsuniversität Wien), der sowohl fundierte Kenntnisse aus der Wissenschaft als auch aus seiner Zeit als Strafverteidiger in der Praxis mitgebracht hat, wusste in seinem gelungenen Vortrag die Unterschiede, aber auch Gemeinsamkeiten des Kartell- und Strafrechts hervorzuheben und einen interessanten Umriss über die Kartellrechtslandschaft aus strafrechtlicher Sicht zu geben.

S. 231 - 232, Entscheidung

Gruber, Johannes Peter

Rechtsprechungsübersicht

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