Mit Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe ins nationale Recht mit dem BVergG 2018 wurde das Vergaberecht in Österreich auf eine neue rechtliche Basis gestellt. Die Verschärfung jener Bestimmungen, die einen Schnittpunkt zwischen Kartell- und Vergaberecht darstellen, bildet dabei einen Kernpunkt dieser Novellierung. Die damit einhergehenden Unklarheiten schaffen nun viel Raum für Diskussionen.
Im Fokus dieser Abhandlung stehen die Wechselwirkungen zwischen Kartell- und Vergaberecht, insbesondere die Bestimmungen über den Ausschluss eines Bieters vom Vergabeverfahren im Falle von Wettbewerbsverstößen gem § 78 Abs 1 Z 4 BVergG 2018 und widmet sich am Ende dem praxisnahen Aspekt, der Voraussetzungen einer sog „Selbstreinigung“ iSd § 83 Abs 2 BVergG 2018 von solchen Verstößen.