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OEZK

Heft 3, Juni 2019, Band 12

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 2309-7507

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Inhalt der Ausgabe

S. 83 - 88, Abhandlung

Marcus Becka

40. Competition Talk der BWB zum Thema „Compliance und Kartellrecht“

Der 40. Competition Talk fand am 13.11.2018 zum Thema „Compliance und Kartellrecht“ statt.

S. 89 - 93, Abhandlung

Sigrid Tresnak / Alexandra Ivanova

41. Competition Talk der BWB zum Thema „Schiedsgerichtsbarkeit und Wettbewerb“

S. 94 - 96, Entscheidung

Johannes Peter Gruber

Rechtsprechungsübersicht

S. 97 - 105, Entscheidung

Sebastian Hinterdorfer / Isabelle Innerhofer

Skanska C-724/17 – Konzernhaftung für Kartellschadenersatz – EU-Recht verdrängt nationales Zivilrecht

Das Vorlageverfahren zu Skanksa widmet sich der lange erwarteten höchstgerichtlichen Klärung der in der M&A Praxis bedeutenden Frage, ob auf Erwerber von kartellbeteiligten Unternehmen mit Übernahme von deren Aktiva und Passiva sowie Fortsetzung ihrer Geschäftstätigkeit neben der Haftung für Kartellbußgelder auch jene für Kartellschadenersatzansprüche übergeht. In diesem Zusammenhang stellt der EuGH erstmals über den Anlassfall Skanska hinaus klar, dass sich die Passivlegitimation von Kartellschadenersatzansprüchen unmittelbar aus dem Kartellverbotstatbestand des Art 101 AEUV, namentlich aus dem unionsautonom auszulegenden Unternehmensbegriff ergibt. Innerhalb der Kartellrechtsdurchsetzung kommt dem Begriff „Unternehmen“ sowohl bei Bußgeld- als auch bei Schadenersatzverfahren einheitliche Bedeutung zu.

S. 106 - 113, Entscheidung

Gerhard Klumpe / Thomas Thiede

Von gallischen Dörfern und Anscheinsbeweisen

Kurz vor dem Weihnachtsfest des letzten Jahres fällte der BGH mit der Entscheidung zum Schienenkartell eine durchaus aufsehenerregende Entscheidung: Entgegen der eigenen und der etablierten Spruchpraxis der Instanzgerichte sei, so der BGH, ein Anscheinsbeweis der Kartellbetroffenheit und des Schadeneintritts in Kartellschadenersatzverfahren nicht anwendbar, weil es letztlich an einem Erfahrungssatz dafür fehle, dass Kartellverstöße stets eine Kartellrendite nach sich zögen. Mit dem zweiten nachfolgend besprochenen Urteil wendet sich nun das OLG Düsseldorf gegen die vorgenannte Entscheidung des BGH.

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