Skanska C-724/17 – Konzernhaftung für Kartellschadenersatz – EU-Recht verdrängt nationales Zivilrecht
- Originalsprache: Deutsch
- OEZKBand 12
- Entscheidung, 5497 Wörter
- Seiten 97 -105
- https://doi.org/10.33196/oezk201903009701
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Das Vorlageverfahren zu Skanksa widmet sich der lange erwarteten höchstgerichtlichen Klärung der in der M&A Praxis bedeutenden Frage, ob auf Erwerber von kartellbeteiligten Unternehmen mit Übernahme von deren Aktiva und Passiva sowie Fortsetzung ihrer Geschäftstätigkeit neben der Haftung für Kartellbußgelder auch jene für Kartellschadenersatzansprüche übergeht. In diesem Zusammenhang stellt der EuGH erstmals über den Anlassfall Skanska hinaus klar, dass sich die Passivlegitimation von Kartellschadenersatzansprüchen unmittelbar aus dem Kartellverbotstatbestand des Art 101 AEUV, namentlich aus dem unionsautonom auszulegenden Unternehmensbegriff ergibt. Innerhalb der Kartellrechtsdurchsetzung kommt dem Begriff „Unternehmen“ sowohl bei Bußgeld- als auch bei Schadenersatzverfahren einheitliche Bedeutung zu.
- Innerhofer, Isabelle
- Hinterdorfer, Sebastian
- Kartellschadenersatz
- wirtschaftliche Einheit
- Ausnahme vom Trennungsprinzip
- VO 01/2003 der Europäischen Kommission
- persönliche Verantwortlichkeit
- Art 267 AEUV
- Konzernhaftung
- unionsautonome Auslegung
- Kartell- und Wettbewerbsrecht
- public enforcement
- volle Wirksamkeit
- Passivlegitimation
- Abschreckungswirkung
- RL 2014/104/EU
- Erwerberhaftung
- Effektivitätsgrundsatz
- wirtschaftliche Kontinuität
- Art 101 AEUV
- EuGH, 14.03.2019, C-724/17, „Skanska Industrial Solutions ua“
- Durchgriffshaftung
- funktionaler Unternehmensbegriff
- haftungsbegründende Bedingung
- OEZK 2019, 97
- private enforcement