Das Kartellgericht kann – wenn ein Verhalten bereits beendet ist – feststellen, dass ein Unternehmen (in der Vergangenheit) gegen das KartG verstoßen hat. Diese Möglichkeit entspricht sowohl den Grundsätzen des österreichischen Zivilverfahrens als auch dem vergleichbaren Verfahren der Europäischen Kommission. Das Kartellgericht kann daneben aber auch feststellen, „ob und inwieweit ein Sachverhalt“ dem KartG „unterliegt“. Diese – sehr ungewöhnliche – Feststellungsbefugnis soll näher untersucht werden.



Heft 4, September 2019, Band 12
- ISSN Online:
- 2309-7507
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Inhalt der Ausgabe
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S. 119 - 121, Abhandlung
Theodor Thanner -
S. 122 - 135, Abhandlung
Johannes Peter Gruber -
S. 136 - 141, Abhandlung
Sarah Fürlinger / Krzysztof Paruch / Maximilian DiemDie Blockchain ist eine Technologie, die unsere Geschäftstätigkeiten in naher Zukunft revolutionieren könnte. Im Folgenden werden die Chancen, Risiken sowie Herausforderungen aus der Perspektive des Wettbewerbs und des Kartellrechts beleuchtet.
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S. 142 - 143, Abhandlung
Luca SchichoDieses Jahr fand zum fünften Mal der Kartellrecht Moot Court, gemeinsam organisiert von der Bundeswettbewerbsbehörde, der Rechtsanwaltskanzlei DORDA und der Studentenorganisation ELSA (European Law Students Association), statt. Gewonnen hat das Team Juridicum (Martin Fischer, Hoang-Anh Nguyen und Nina-Maria Thomic), das sich im Finale gegen das Team WU 1 (Marina – Chiara Brabenetz, Tomer Granit und Maximilian Riedel) durchsetzte. Das Best Speaker Finale gewann Julia Plöchl (Team WU 3).
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S. 144 - 147, Abhandlung
Felix Stern / Robert BöttnerAm 25. und 26. März 2019 fand das nunmehr elfte Speyerer Kartellrechtsforum an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer statt. Die Tagung stand unter der wissenschaftlichen Leitung von Professor Dr. Wolfgang Weiß. Den rund 100 Teilnehmern aus der Wissenschaft, der öffentlichen Verwaltung, der Gerichtsbarkeit, Unternehmen und der Anwaltschaft bot sich auf dem anderthalbtägigen Expertenforum die Möglichkeit, sich über grundlegende und aktuelle Fragestellungen des deutschen und europäischen Kartellrechts zu informieren und diese zusammen mit den Referenten zu erörtern.
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S. 148 - 150, Entscheidung
Johannes Peter Gruber -
S. 151 - 154, Entscheidung
Eduard PaulusDie Entscheidung des Bundeskartellamts wird aufgehoben; „enge Bestpreisklauseln“ sind kartellrechtlich unbedenklich.