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Nimmerfall, Paul

Herabsetzung und Berechnung der kartellrechtlichen Geldbuße

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Das EuG ist zuständig, die Bußgeldentscheidung der Europäischen Kommission zu überprüfen. Es kann die verhängte Geldbuße aufheben, herabsetzen oder erhöhen.

Bei der Berechnung der Geldbuße sind sämtliche relevanten Umstände zu berücksichtigen. Eine abschließende Aufzählung der Bemessungskriterien gibt es nicht.

Unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Faktoren war die Geldbuße von EUR 82,8 Millionen auf EUR 76,9 Millionen herabzusetzen.

  • Nimmerfall, Paul
  • Herabsetzung der Geldbuße
  • Kartell- und Wettbewerbsrecht
  • Berechnung der Geldbuße
  • Europäisches Gericht
  • Art 23 VO 1/2003
  • EuG, 08.07.2020, T-758/14, RENV – Smart Card Chips
  • Art 101 AEUV
  • OEZK 2021, 33
  • Leitlinien zur Festsetzung von Geldbußen

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