Zum Entwurf der überarbeiteten Vertikalen Gruppenfreistellungsverordnung und den überarbeiteten Vertikalen Leitlinien – Ein kritischer Überblick
- Originalsprache: Deutsch
- OEZKBand 14
- Abhandlung, 5463 Wörter
- Seiten 174 -182
- https://doi.org/10.33196/oezk202105017401
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Die aktuelle Verordnung (EU) 330/2010, welche den sogenannten „sicherer Hafen“ für die Anwendung von Art 101 Abs 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen näher determiniert („VO 330/2010“), läuft mit 31. Mai 2022 aus. Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission am 9. Juli 2021 ihren Entwurf einer überarbeiteten Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen („Vertikal-GVO“) sowie entsprechend überarbeitete Leitlinien für vertikale Beschränkungen („Vertikal-LL“) vorgelegt. Nachstehender Beitrag soll einen Überblick über die wesentlichen Änderungen und Neuerungen im Vertriebskartellrecht skizzieren und bietet außerdem eine kritische Auseinandersetzung mit Vorgenannten.
- Zelger, Bernadette
- VO (EU) 330/2010
- Entwurf Vertikal-GVO
- Vertikal-LL
- Kartell- und Wettbewerbsrecht
- Art 101 (3) AEUV
- Vertriebskartellrecht
- OEZK 2021, 174
- Vertikale Leitlinien
- Entwurf Vertikale Gruppenfreistellungs-VO