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Nur dem Vorstand als Gesamtorgan und nicht einzelnen Vorstandsmitgliedern kommt Antrags- und Rechtsmittellegitimation im Verfahren zur Genehmigung und Eintragung einer Änderung der Stiftungserklärung zu (wie 6 Ob 211/20b)

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JEVBand 2021
Inhalt:
Rechtsprechung – Stiftungsrecht
Umfang:
529 Wörter, Seiten 108-108

10,00 €

inkl MwSt

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Artikel Nur dem Vorstand als Gesamtorgan und nicht einzelnen Vorstandsmitgliedern kommt Antrags- und Rechtsmittellegitimation im Verfahren zur Genehmigung und Eintragung einer Änderung der Stiftungserklärung zu (wie 6 Ob 211/20b) in den Warenkorb legen
  • Sprohar-Heimlich, Helga
  • JEV-Slg 2021/13
  • OGH, 15.03.2021, 6 Ob 227/20f
  • § 33 Abs 2 PSG

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