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Zeitschrift für Stiftungswesen

Heft 4, Dezember 2018, Band 14

OGH: Formungültigkeit einer Nachstiftung bzw einer Vermögenswidmung in einer Stiftungserklärung

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Zum Inhalt des Geschäfts, der nach § 68 Abs 1 lit e NO in den Notariatsakt aufzunehmen und daher nach § 68 Abs 1 lit f NO auch zu verlesen ist, gehören bei einer Schenkung ohne wirkliche Übergabe (§ 1 lit d NotAktsG) und bei der Widmung von Vermögen in einer Stiftungserklärung (§ 39 PSG) auch die geschenkten bzw gewidmeten Sachen.

Die Notariatsaktform ist daher nicht erfüllt, wenn diese Sachen nur in einer Beilage zum Notariatsakt angeführt werden und im Notariatsakt selbst bloß darauf verwiesen wird.

  • Stiftungserklärung
  • Stiftungen
  • OGH, 30.10.2018, 2 Ob 13/18b
  • § 39 PSG
  • ZFS 2018, 141
  • Schenkung
  • Notariatsakt
  • § 1 NO
  • § 68 NO

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