Zeitschrift für Stiftungswesen
Heft 4, Dezember 2021, Band 17
OGH: Verzicht des Insolvenzverwalters auf die Begünstigtenstellung aus einer Privatstiftung
- Originalsprache: Deutsch
- ZFS Band 17
- Judikatur, 1547 Wörter
- Seiten 111-113
- https://doi.org/10.33196/zfs202104011101
30,00 €
inkl MwStDie Begünstigtenstellung ist höchstpersönlich und daher weder vererblich noch durch Rechtsgeschäft des Begünstigten unter Lebenden an Dritte übertragbar.
Eine rechtsgeschäftliche Veräußerung der Begünstigtenstellung gilt nicht wegen eines vom Gesetzgeber verpönten wirtschaftlichen Ergebnisses als unzulässig. Sie ist vielmehr rechtlich unmöglich, weil ein Begünstigter nicht in der Lage ist, sein höchstpersönliches Recht mit Wirkung für die Stiftung auf einen anderen zu übertragen. Ein Begünstigter ist aber nicht gehindert, eine ihm in der Stiftungserklärung selbst eingeräumte Option zum Ausscheiden aus dem Kreis der Begünstigten in der vom Stifter geregelten Weise wahrzunehmen.
Ist die Möglichkeit, die Begünstigtenstellung aufzugeben, wirtschaftlich werthaltig, weil es einen zur Entgeltzahlung bereiten Interessenten gibt, handelt es sich dabei um einen Vermögensbestandteil, der im Konkurs des Begünstigten in die Masse fällt. Der Insolvenzverwalter ist zur Verwertung dieses Vermögensbestandteils berechtigt und kann zugunsten der Masse die dafür notwendige Erklärung an Stelle der Schuldnerin ausüben.
- § 2 IO
- ZFS 2021, 111
- entgeltlicher Verzicht
- Insolvenzverwalter
- Verwertung
- Stiftungen
- § 9 PSG
- § 34 PSG
- Begünstigtenstellung
- § 5 PSG
- OGH, 03.08.2021, 8 Ob 101/20s
- Höchstpersönlichkeit
- Entgeltvereinbarung
- Nachfolge des Begünstigten
- zukünftige Zuwendungen