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Böhler-​Grimm, Philipp/​Lehr, Leo

Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-46/21 P – Aquind Ltd / ACER

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Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-46/21 P behandelt einerseits verfahrensrechtliche Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Verfahren vor dem Beschwerdeausschuss der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) stellen und beschäftigt sich anderseits mit dem Verhältnis von Instrumenten der Verordnung (EU) 347/2013 und der Verordnung (EU) 2019/943 zur Förderung von Investitionen in Übertragungsnetzinfrastruktur (neue Verbindungsleitungen) zwischen Gebotszonen.

Der folgende Beitrag bietet einen Überblick über den rechtlichen Rahmen, in dem der Beschwerdeausschuss von ACER eingebettet ist, eine Darstellung der Instrumente für Investitionsanreize in Übertragungsnetzinfrastruktur, insbesondere neue Verbindungsleitungen in der Verordnung (EU) 347/2013 und der Verordnung (EU) 2019/943 und erläutert schließlich die durch den EuGH erreichten Klarstellungen hinsichtlich dieser Themenbereiche.

  • Böhler-Grimm, Philipp
  • Lehr, Leo
  • Art 12 und 13 Verordnung (EU) 347/2013
  • Verwendung von Engpasserlösen; nationalen Regulierungsbehörden (NRAs), Beschwerdeausschuss
  • Verordnung (EU) 347/2013 (aufgehoben durch Verordnung (EU) 2022/869)
  • Art 63 Verordnung (EU) 2019/943
  • Kartell- und Wettbewerbsrecht
  • Verordnung (EU) 2018/1999
  • Art 16 Verordnung (EU) 2022/869
  • Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER)
  • Art 17 Verordnung (EG) 714/009
  • OEZK 2023, 204
  • TEN-E Verordnung
  • Ausnahme für neue Verbindungsleitungen

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