Zur Parteistellung des Stiftungsprüfers einer Sparkassen-Privatstiftung im Genehmigungsverfahren gemäß § 33 PSG
- Originalsprache: Deutsch
- ZFSBand 2016
- Judikatur, 3622 Wörter
- Seiten 157 -162
- https://doi.org/10.33196/zfs201604015701
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Im vorliegenden Fall braucht nicht zur Frage Stellung genommen werden, ob die bejahende Auffassung der Lehre zur Rechtsmittellegitimation des Stiftungsprüfers im Genehmigungsverfahren nach § 33 Abs 2 PSG für jeden Stiftungsprüfer generell zutrifft.
Im hier vorliegenden Fall einer Sparkassen-Privatstiftung ist nämlich zu bedenken, dass der Gesetzgeber hier eine Sonderregelung geschaffen hat, indem er ausdrücklich die Prüfungsstelle des Sparkassen-Prüfungsverbands ex lege als Stiftungsprüferin aller österreichischen Sparkassen-Privatstiftungen vorsah (§ 27a Abs 4 Z 7 SpG). Im Hinblick auf diese gesetzliche Sonderstellung des Stiftungsprüfers bei Sparkassen-Privatstiftungen ist die Parteistellung des Stiftungsprüfers jedenfalls dann zu bejahen, wenn es sich um grundlegende Änderungen der Ausrichtung der Privatstiftung handelt.
- § 27 PSG
- Sparkassen-Privatstiftung
- ZFS 2016, 157
- Parteistellung
- § 27a SpG
- Stiftungserklärung
- Stiftungen
- § 33 PSG
- Stiftungsprüfer
- OGH, 20.07.2016, 6 Ob 119/16t
- Rechtsmittelfrist