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Zur Parteistellung des Stiftungsprüfers einer Sparkassen-Privatstiftung im Genehmigungsverfahren gemäß § 33 PSG

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Im vorliegenden Fall braucht nicht zur Frage Stellung genommen werden, ob die bejahende Auffassung der Lehre zur Rechtsmittellegitimation des Stiftungsprüfers im Genehmigungsverfahren nach § 33 Abs 2 PSG für jeden Stiftungsprüfer generell zutrifft.

Im hier vorliegenden Fall einer Sparkassen-Privatstiftung ist nämlich zu bedenken, dass der Gesetzgeber hier eine Sonderregelung geschaffen hat, indem er ausdrücklich die Prüfungsstelle des Sparkassen-Prüfungsverbands ex lege als Stiftungsprüferin aller österreichischen Sparkassen-Privatstiftungen vorsah (§ 27a Abs 4 Z 7 SpG). Im Hinblick auf diese gesetzliche Sonderstellung des Stiftungsprüfers bei Sparkassen-Privatstiftungen ist die Parteistellung des Stiftungsprüfers jedenfalls dann zu bejahen, wenn es sich um grundlegende Änderungen der Ausrichtung der Privatstiftung handelt.

  • § 27 PSG
  • Sparkassen-Privatstiftung
  • ZFS 2016, 157
  • Parteistellung
  • § 27a SpG
  • Stiftungserklärung
  • Stiftungen
  • § 33 PSG
  • Stiftungsprüfer
  • OGH, 20.07.2016, 6 Ob 119/16t
  • Rechtsmittelfrist

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