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Heft 4, Dezember 2016, Band 2016

eJournal-Heft
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2309-7531

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Inhalt der Ausgabe

  • Änderung der Stiftungserklärung durch den Stiftungsvorstand gemäß § 33 Abs 2 PSG

    S. 143 - 148, Aufsatz

    Julia Spitzbart / Gerald Schmidsberger

    Der OGH lässt die Frage offen, ob dem Stiftungsprüfer generell im Verfahren für die Änderung der Stiftungserklärung durch den Stiftungsvorstand gemäß § 33 Abs 2 PGS Parteistellung bzw Rechtsmittellegitimation zukommt. Das führt in der Praxis zu einer enormen Rechtsunsicherheit.

  • Zur Vorstandsabberufung bei Vorliegen einer Interessenskollision

    S. 149 - 157, Judikatur

    Dominik Zobl / Klaus Oberndorfer

    Zweifel an der Eignung der Vorstände einer Privatstiftung können auch bei Interessenskonflikten gegeben sein, die noch nicht den Grad der Unvereinbarkeit des § 15 PSG erreichen, wozu im Einzelfall auch ein eigenwirtschaftliches Interesse der Vorstände an einer Tochtergesellschaft führen kann.

    Die Frage einer analogen Anwendung des § 17 Abs 5 PSG auf vergleichbare Fälle muss nicht abschließend beantwortet werden.

  • Zur Parteistellung des Stiftungsprüfers einer Sparkassen-Privatstiftung im Genehmigungsverfahren gemäß § 33 PSG

    S. 157 - 162, Judikatur

    Im vorliegenden Fall braucht nicht zur Frage Stellung genommen werden, ob die bejahende Auffassung der Lehre zur Rechtsmittellegitimation des Stiftungsprüfers im Genehmigungsverfahren nach § 33 Abs 2 PSG für jeden Stiftungsprüfer generell zutrifft.

    Im hier vorliegenden Fall einer Sparkassen-Privatstiftung ist nämlich zu bedenken, dass der Gesetzgeber hier eine Sonderregelung geschaffen hat, indem er ausdrücklich die Prüfungsstelle des Sparkassen-Prüfungsverbands ex lege als Stiftungsprüferin aller österreichischen Sparkassen-Privatstiftungen vorsah (§ 27a Abs 4 Z 7 SpG). Im Hinblick auf diese gesetzliche Sonderstellung des Stiftungsprüfers bei Sparkassen-Privatstiftungen ist die Parteistellung des Stiftungsprüfers jedenfalls dann zu bejahen, wenn es sich um grundlegende Änderungen der Ausrichtung der Privatstiftung handelt.

  • Vwgh: Bewertung Der Nutzungszuwendung Abhängig Vom Vorhandensein Eines Funktionierenden Mietenmarktes

    S. 163 - 165, Abgabenrecht

    Ernst Marschner

    Die Bewertung der Zurverfügungstellung von Wohnraum von der Privatstiftung an Begünstigte erfolgt in erster Linie nach einer auf einem funktionierenden Mietenmarkt erzielbaren Miete. In zweiter Linie kommt die Renditemiete in Höhe von 3 bis 5% auf das eingesetzte Kapital zum Einsatz.

  • VfGH: Keine Staatshaftung bei Nichtgewährung des Vorsteuerabzugs

    S. 166 - 167, Abgabenrecht

    Ernst Marschner

    Zurückweisung einer Staatshaftungsklage wegen eines gegen Unionsrecht verstoßenden Beschlusses des VwGH betreffend die umsatzsteuerliche Qualifikation der Vermietung einer Immobilie durch eine Privatstiftung an das Stifterehepaar; keine Darlegung eines qualifizierten Verstoßes des VwGH gegen Unionsrecht.

  • BFG: KESt-Abzug bei vergessener Weitergabe von Daten

    S. 168 - 169, Abgabenrecht

    Ernst Marschner

    Wird die Beauftragung der depotübertragenden Stelle im Sinne des § 27 Abs 6 EStG vergessen, kann die abgezogene KESt nicht im Wege der Veranlagung zurückgeholt werden.

  • 9. Liechtensteinischer Stiftungsrechtstag 2016

    S. 170 - 171, Tagungsbericht

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