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ZFS

Heft 1, März 2013, Band 2013

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 2309-7531

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Inhalt der Ausgabe

S. 3 - 6, Abgabenrecht

Ernst Marschner

Die Transaktion von Grundstücken im Zusammenhang mit Privatstiftungen

Der Verfassungsgerichtshof hat zum Ende des letzten Jahres die Heranziehung des dreifachen Einheitswertes für bestimmte Liegenschaftserwerbe im Rahmen der Grunderwerbsteuer als verfassungswidrig eingestuft. Mit 1.1.2013 ist die Neuregelung der Grundbuchseintragungsgebühr in Kraft getreten, die für Privatstiftungen Steuererhöhungen nach sich zieht. Aufgrund dieser Neuerungen soll der Transfer von Grundstücken durch den Stifter in die Privatstiftung sowie von der Privatstiftung an Begünstigte in steuerlicher Hinsicht gesamthaft dargestellt werden.

S. 6 - 14, Liechtenstein aktuell

Matthias Langer / Thomas Hosp

Das revidierte DBA und Steuerabkommen FL/AT: Chancen und Herausforderungen für den liechtensteinischen Finanzplatz

Am 29.1.2013 haben das Fürstentum Liechtenstein und die Republik Österreich ein Abkommen über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern (Abgeltungssteuerabkommen), ein Protokoll zur Abänderung des DBA vom 5.11.1969 sowie eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Dieses Abgeltungssteuerabkommen basiert einerseits auf der Systematik der Schweizer Abgeltungssteuerabkommen und bietet für Österreicher folglich – neben einer Nachdeklaration gemäß § 29 FinStrG – eine weitere Möglichkeit in Liechtenstein belegene und bis dato nicht versteuerte Vermögen nach zu erklären. Anderseits stellt dieses Abkommen jedoch auch eine erhebliche Ausweitung zum schweizerischen Abgeltungssteuerabkommen dar, denn zum einen wird der Kreis der möglichen Zahlstellen deutlich ausgeweitet und zum anderen ist es möglich auch Vermögenswerte aus Drittstaaten in das Abkommen mit einzubeziehen. Im Hinblick auf die DBA Revision sei insbesondere die vereinbarte umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe genannt, sowie die vollständige Quellensteuerbefreiung bei Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen sowie grenzüberschreitenden Zinszahlungen. Dieser Beitrag setzt sich daher nach einer kurzen Darstellung der ausgehandelten Abkommen, insbesondere mit der Frage auseinander, welche Auswirkungen diese auf liechtensteinische Rechtsträger haben sowie welche zukünftigen Chancen für den liechtensteinischen Finanzplatz bestehen.

S. 14 - 19, Zivilrechtliche Rechtsprechung

Petra Hager

Abberufung des Stiftungsprüfers nur aus wichtigem Grund

S. 26 - 27, Zivilrechtliche Rechtsprechung

Zur gerichtlichen Abberufung von Vorstandsmitgliedern

S. 34 - 35, Abgabenrechtliche Rechtsprechung

Ernst Marschner

VwGH: Gemeinnützigkeit einer Stiftung nach dem BStFG

Die streitgegenständliche, im Jahr 1853 errichtete Stiftung nach dem BG über Stiftungen und Fonds wurde nicht als steuerlich gemeinnützig beurteilt.

S. 36 - 37, Abgabenrechtliche Rechtsprechung

Ernst Marschner

UFS: Stiftungen und Missbrauch

Eine Gewinnscheinvereinbarung einer österreichischen GmbH mit einer mittelbar beteiligten liechtensteinischen Familienstiftung wurde als Missbrauch beurteilt. Die Gewinnscheinzahlungen stellen verdeckte Gewinnausschüttungen an den der GmbH- Mutter (= Privatstiftung) nahe stehenden Begünstigten als wahren Vorteilsempfänger dar.

S. 37 - 39, Abgabenrechtliche Rechtsprechung

Ernst Marschner

UFS: Widmung an eine Stiftung in Form von GmbH-Anteilen

Im gegenständlichen Fall kam der UFS für die Berechnung der anlässlich der Zuwendung von Gesellschaftsanteilen an die Privatstiftung anfallenden Schenkungssteuer zum Ergebnis, dass der Wert der Anteile nach dem Wiener Verfahren zu schätzen und nicht aus dem zwölf Monate später stattfindenden Börsegang abzuleiten ist.

S. 39 - 41, Abgabenrechtliche Rechtsprechung

Ernst Marschner

UFS: Zwangsstrafe zur Abgabe der Steuererklärungen sowie des Wirtschaftsprüfungsberichtes beim Finanzamt

Die Privatstiftung ist jährlich zur Abgabe der Körperschaftsteuerklärung und in diesem Zusammenhang zur Einreichung des Berichts des Stiftungsprüfers verpflichtet. Die Erfüllung dieser Pflichten kann durch Verhängung von Zwangsstrafen erzwungen werden.

S. 42 - 42, Abgabenrechtliche Rechtsprechung

Ernst Marschner

UFS: Umsatzsteuerpflicht eines Stiftungsvorstandes

Die Tätigkeit als Vorstand einer Privatstiftung ist als selbständig einzustufen. Diese unterliegt in der Regel auch der Umsatzsteuer.

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