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ZFS

Heft 1, März 2022, Band 18

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 2309-7531

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Inhalt der Ausgabe

S. 3 - 4, Judikatur

OGH: (Erneut) zum Beginn der Begünstigtenstellung

Sind die Begünstigten in der Stiftungserklärung konkret (oder bestimmbar) bezeichnet, entsteht die Begünstigtenstellung mit Eintragung der Privatstiftung in das Firmenbuch; ist der Beginn der Begünstigtenstellung hingegen von sonstigen Bedingungen abhängig, beginnt die Begünstigtenstellung erst mit Eintritt dieser Bedingung.

Potentiell Begünstigte haben lediglich ein Anwartschaftsrecht auf Erlangung der Begünstigtenstellung.

Einem potentiell Begünstigten kommt kein Antragsrecht auf gerichtliche Abberufung des Stiftungsvorstands zu.

S. 5 - 8, Judikatur

Ernst Marschner

VwGH: Gemischte Schenkung bei Gegenleistung von maximal 75%

Eine gemischte Schenkung liegt vor, wenn die beteiligten Personen einen zum Teil entgeltlichen, zum Teil unentgeltlichen Vertrag schließen wollen. Die Vertragsparteien müssen sich subjektiv des Charakters der Leistung als unentgeltlich bewusst sein, sie müssen die (teilweise) Unentgeltlichkeit des Rechtsgeschäftes gewollt haben. Das subjektive Element des „Bereichernwollens“ wird bei Zuwendungen zwischen nahen Angehörigen – im Gegensatz zu Rechtsgeschäften zwischen unabhängigen Vertragspartnern im gewöhnlichen geschäftlichen Verkehr – im Zweifel grundsätzlich als gegeben vermutet. Weicht allerdings der Wert der Gegenleistung um nicht mehr als 25% vom Wert des übertragenen Wirtschaftsgutes ab, und liegen keine besonderen Umstände vor, die einen unentgeltlichen Gesamtcharakter nahelegen, ist für die Frage der ertragssteuerlichen Behandlung in der Regel von einem einheitlichen, entgeltlichen Rechtsgeschäft auszugehen.

S. 9 - 11, Judikatur

Ernst Marschner

VwGH: Umgründung mit Privatstiftung

Im Rahmen einer Einbringung gem Art III UmgrStG geht der Verlustabzug mit dem Einbringungsvermögen auf die übernehmende Körperschaft über. Strittig war, ob alle Voraussetzungen vorliegen; dies hat das BFG im Ergebnis angenommen.

S. 12 - 17, Judikatur

Ernst Marschner

BFG: Liebhaberei bei Wohnungsvermietung

Die jahrelange Leerstehung der Eigentumswohnung stellt keine Betätigung nach den Gesichtspunkten der Liebhaberei dar. Eine Änderung der Bewirtschaftungsart liegt wegen stark veränderter Mieter- und Einnahmenstruktur vor. Die Übertragung der Wohnungen an eine Privatstiftung beendete die Vermietungstätigkeit. Diese Entscheidung ergeht als Nachfolgeentscheidung zu VwGH 25.4.2019, Ro 2018/13/0006, ZFS 2019, 104.

S. 18 - 22, Judikatur

Ernst Marschner

BFG: Bürgschaftsübernahme durch den Geschäftsführer ohne Beteiligung

Eine Bürgschaftsübernahme durch den Geschäftsführer (idF Bf) ist idR durch persönliche Beziehungen oder gesellschaftsrechtliche Verbindungen motiviert. Das gilt auch, wenn nicht der Geschäftsführer, sondern die Familienstiftung Gesellschafter der GmbH ist und der Geschäftsführer Gründungsstifter und Letztbegünstigter der Stiftung ist. Aufgrund des bestehenden Naheverhältnisses ist die Bürgschaftsübernahme nicht beruflich veranlasst.

S. 23 - 28, Judikatur

Ernst Marschner

VwGH: Liechtensteinische Stiftung und Typenvergleich

Aufgrund der Nichtanwendung des Steuerabkommens, ist die Transparenz der Stiftung nach österreichischem innerstaatlichem Steuerrecht zu prüfen. Das BFG hat es unterlassen, den notwendigen Typenvergleich anzustellen.

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