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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Abberufung eines Vorstandsmitglieds auf Druck Dritter – damit verbundene arbeitsrechtliche „Druckentlassung“ bzw „Druckkündigung“
- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 23
- Judikatur, 1940 Wörter
- Seiten 33-36
- https://doi.org/10.33196/ges202401003301
9,80 €
inkl MwStAls wichtiger Grund für die Abberufung eines Vorstandsmitglieds kommt auch ein Abberufungsverlangen Dritter in Betracht (Druck Dritter). Dies jedoch nur dann, wenn die Gesellschaft ansonsten in ihrer Existenz gefährdet ist oder zumindest deren schwere Schädigung unmittelbar bevorsteht.
Für eine damit verbundene arbeitsrechtliche „Druckentlassung“ oder „Druckkündigung“ sind die Maßstäbe noch strenger.
Druck von außen kann zwar die Abberufung rechtfertigen, nicht notwendiger Weise aber auch die Entlassung des Vorstandsmitglieds.
Mangelnde Offenheit gegenüber dem Aufsichtsrat stellt einen wichtigen Abberufungsgrund dar. Die Offenheitspflicht umfasst auch die Umstände anlässlich der Bestellung des Vorstandsmitglieds, z.B. erfolgte Interventionen der Politik.
- § 75 AktG
- Abberufung
- Druckentlassung
- GES 2024, 33
- Vorstand
- Gesellschaftsrecht
- OGH, 20.12.2023, 6 Ob 47/23i, Casinos
- Druckkündigung