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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Altes und Neues zu Regelungsmöglichkeiten bei Aufgriffsfällen und Aufgriffspreisen
- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 22
- Aufsatz, 11594 Wörter
- Seiten 265-281
- https://doi.org/10.33196/ges202306026501
9,80 €
inkl MwStNach der jüngeren Rechtsprechung ist ein insolvenzbedingtes Aufgriffsrecht nur dann zulässig, wenn die Ausscheidensfälle gleichbehandelt werden und die Regelung nicht sittenwidrig gläubigerbenachteiligend ist. Demnach sind die Abfindungspreise so zu vereinbaren, dass diese für die Fälle des freiwilligen Ausscheidens und des Ablebens eines Gesellschafters einerseits sowie Exekution bzw Insolvenz andererseits als Fälle des Aufgriffsrechts gleichbehandelt werden.
Der Beitrag zeigt auf, dass eine Erweiterung der Abfindungsbeschränkung auf alle denkbaren Fälle des Gesellschafterwechsels nicht geboten ist, da gerade die Ausweitung der Gleichbehandlung insbesondere auf Fälle des freiwilligen Gesellschafterwechsels zur Benachteiligung der Gläubiger des abtretenden Gesellschafters führen kann und nicht alle Fälle des freiwilligen Gesellschafterwechsels auch wertungsmäßig mit den Fällen einer Exekution bzw Insolvenz vergleichbar sind. Vor dem Hintergrund einzelner Aufgriffsfälle wurde zudem untersucht, welcher Abschlag vom Verkehrswert als zulässig zu beurteilen ist und welche Bewertungsmethoden hierfür in Betracht kommen.
- Szep, Christoph
- Müller, Alexander
- Erbfall
- § 11 FBG
- § 307 ABGB
- § 306 ABGB
- Fachgutachten KFS/BW1
- § 305 ABGB
- Aufgriffsrecht
- Gesellschaftsrecht
- GES 2023, 265
- Mitverkaufsverpflichtung
- § 783 ABGB
- § 781 ABGB
- Verkehrswert
- laesio enormis
- Sittenwidrigkeit
- Abfindungsbeschränkung
- freiwilliger Gesellschafterwechsel
- Gläubigerbenachteiligung
- Pflichtteilsansprüche
- § 934 ABGB
- Gesellschafteraustritt
- gemeiner Wert
- Insolvenz
- Exekution
- Gesellschafterausschluss
- § 76 GmbHG
- Gesellschaftsvertrag